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Keine Gehälter - aber auch keine Insolvenz - gibt es Geld vo der AfA?

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matwal
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

unsere Firma zahlt seit Monaten unregelmässig Gehälter - aber es liegt (noch) keine Insolvenz vor. Gibt es dennoch die Möglichkeit, dass der einzelne Arbeitnehmer von der Agentur für Arbeit "Überbrückungsgelder" bekommt ? Es geht hier nicht um die Fragestellung, dass man die Zahlung beim Arbeitgeber anmahnen sollte - das ist klar. Aber ich habe in Erinnerung, dass die Agentuir für Arbeit da unter bestimmten Punkten einspringt. Kann leider auf deren Homepage nichts finden - Insolvenzausfallgeld ist hier ja noch nicht angesagt. Danke Matwal

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Community-Antworten (5)

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dersensenmann

01.02.2011 um 11:16 Uhr

Moin, unter Insolvenzgeld (nicht Insolvenzausfallgeld) stehen doch auf der Homepage die Voraussetzungen.

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matwal

01.02.2011 um 12:23 Uhr

Hallo, klar habe ich dort nachgelesen...aber schon die Einführung sagt:"Anspruch auf Insolvenzgeld besteht bei Vorliegen eines Insolvenzereignisses für die davor liegenden letzten drei Monate (Insolvenzgeld-Zeitraum) des Arbeitsverhältnisses."

Dieses Ereignis liegt hier nicht vor - also greift hier das Insolvenzgeld nicht - aber es mag da ja anderweitige Leistungen geben, die ich aber so auf deren Homepage nicht finde...vielleicht kann mir da jemand helfen ? danke matwal

A
Angie

01.02.2011 um 12:26 Uhr

Hallo Matwal,

Wenn Du Deine Miete usw. nicht bezahlen kannst, kannst Du Sozialhilfe beantragen. Wenn Du nachweisen kannst, dass Dein Arbeitgeber nicht zahlt, bekommst Du auch was (ist natürlich davon abhängig, was sonst noch an Einkommen vorhanden ist). Mehr als den Sozialhilfesatz bekommst Du natürlich nicht, auch wenn Du vorher in anderen Verhältnissen gelebt hast. Der Lohnanspruch für diesen Zeitraum geht dann kraft Gesetzes auf das Sozialamt über, was das Sozialamt dem Arbeitgeber mitteilen wird.

LG Angie

D
dersensenmann

01.02.2011 um 12:37 Uhr

Die Mitarbeiter sollten sich auf jeden Fall auch bei der Agentur für Arbeit melden. Neben der Beratung, ist das evtl auch notwendig, um spätere Rückzahlungen zu vermeiden.

M
Mundwerker

01.02.2011 um 12:57 Uhr

Leider ergibt sich durch diese unregelmäßige Zahlweise ein weiteres Problem. Es soll schon Insovenzverwalter gegeben haben, die sich gesetzlich genötigt sahen, Löhne und Gehälter, die noch vor der Insolvenz gezahlt wurden, von den Arbeitnehmern ZURÜCKZUVERLANGEN, da diese aufgrund der Unregelmäßigkeiten ja von den Zahlungsschwierigkeiten / Liquiditätsproblem des Unternehmens wußten und damit genauso zu Gläubigern werden wie z. B. Lieferanten. http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/rechte-und-pflichten/insolvenzanfechtung-mitarbeiter-muessen-gehalt-zurueckzahlen_aid_364568.html

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