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Ständige Einigungsstelle - Welchen Vor- und Nachteil hat die Einigungsstelle für den GF und BR?

K
kid
Jan 2018 bearbeitet

Hey, ist es ungewöhnlich das unserer GF eine ständige Einigungsstelle will. ?? Welchen Vor- und Nachteil hat die Einigungsstelle für den GF und BR??? Was könnte er vorhaben??

4.01304

Community-Antworten (4)

D
DonJohnson

12.11.2008 um 21:27 Uhr

Na, der Vorteil ist, dass es schneller zur Einigungsstelle geht, also keine Diskussion über die Anzahl und den Vorsitzenden da sind. Ein weiterer Vorteil bei vielen strittigen Angelegenheiten könnte sein, dass sich der GF teure Rechsstreite über besagte Einigungsstelle erspart. Nachteil ist vielleicht (für wen kann man aber noch nciht sagen) dass der Vorsitzende immer der gleiche ist. Mehr fällt mir zu dieser Frage momentan nciht ein.

D
dr´Huabr

12.11.2008 um 22:27 Uhr

Don Johnson hat Recht, wenn er sagt, dass der Vorsitzende dann immer der gleiche ist und dass dies u.U. auch zum Nachteil für den BR wird. In unserem Unternehmen hatten wir mal für längere Zeit immer den selben Vorsitzenden und nach relativ kurzer Zeit ist er mehr und mehr zur AG-Seite gewechselt, hält mittlerweile auch Schulungen für den AG und macht auch im Einverständnis mit dem AG hin und wieder Informationsveranstaltungen für Beschäftigte, wo die Beschäftigten dann völlig frustriert sind über die "Informationen". Besser also, man hält sich hier mehr an den "Schoof", der dies für nicht so sinnvoll erachtet.

W
wölfchen

12.11.2008 um 22:55 Uhr

. . . ein weiterer entscheidender Nachteil - ein und dieselbe Einigungsstelle ist dann sozusagen für ALLE Streitigkeiten zuständig, egal ob sie den für den Fall notwendigen Sachverstand haben, oder nicht. Bei einer immer wieder neu zu besetzenden Einigungsstelle kann man sich den Vorsitzenden und die Beisitzer heraussuchen, die für den konkreten Fall am prädestiniertesten sind . . . .

P
paula

13.11.2008 um 10:58 Uhr

man kann eine ständige Einigungsstelle ja auf bestimmte Sachverhalte beschränken. Kann z.B. bei Streitigkeiten über den Schichtplan sinnvoll sein. Wenn man hier keine andere Schlichtungsregelung in die BV einbaut kann es ggf. unangenehm werden eine Einigungsstelle noch rechtzeitig einzusetzen. Damit ist dann keiner Seite geholfen.

Für alle Streitigkeiten würde ich es auch nicht machen. Gerade für techniklastige Sachverhalte bietet es sich an einen Einigungsstellenvorsitzenden zu haben der etwas mehr weiß als dass der Computer eine graue Kiste sein kann

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