Erstellt am 30.01.2009 um 11:19 Uhr von Kölner
@nenee
Die Gehaltsabrechnung muss Dir von der GL so oft erklärt werden, bis Du sie verstehst.
Vielleicht hilft Dir noch ein BRM.
Alles weitere ist Privatsache.
Erstellt am 30.01.2009 um 11:58 Uhr von nicoline
@nenee
Wenn Du mit dem/der für Dich zuständigen Sachbearbeiter/in nicht sprechen möchtest, wende Dich doch zunächst an die Leitung der Abteilung, wenn Du da auch nichts wirst, siehe Kölner. Wobei ich mir ziemlich sicher bin, dass die GL die Erklärung der Gehaltsabrechnung an die dafür zuständige Abteilung delegieren wird. Aber immerhin ist sie dann über das Dilemma informiert. Und noch ein Tipp: Mach Deine Ansprüche, der Vorsicht halber, auch schriftlich geltend.
Erstellt am 30.01.2009 um 12:15 Uhr von Alessio
§82 Abs. 2 BetrVG Fitting 24. Auflage seite 1196 Rn.9 beschrieben