Erstellt am 07.09.2006 um 19:37 Uhr von Kölner
@Schnuri
Freiwillig muss sie das nicht!
Es geht ja auch eine Änderungskündigung, die muss durch den BR und ggf. kann sie dann auch noch dagegen vorgehen.
Erstellt am 07.09.2006 um 19:53 Uhr von Lotte
Kölner,
ehem, äh, also... könnte es ganz eventuell, als entfernte Möglichkeit, vielleicht sein, dass es auf den AV ankommt, den sie hat?
Erstellt am 07.09.2006 um 19:57 Uhr von Kölner
@Lotte
Na dann...würde ich eine Jobrotation in Gänze inkl. Gehaltsrotation vorschlagen!
Erstellt am 07.09.2006 um 20:05 Uhr von Lotte
Kölner,
okay ;-))) war ja nur 'ne Frage...ähem: aber wenn es denn nur eine Leistungszulage ist, keine Eingruppierung und folglich dann keine Umgruppierung..???
(gleich schlägst Du mich, ich weiß)
Erstellt am 07.09.2006 um 20:54 Uhr von Kölner
@Lotte
Bei so einem Konstrukt, wie Du das darlegst, geht natürlich alles.
So ein Betrieb würde ja quasi nach einem für alle gleichen Basisgehalt in gleicher Höhe entlohnen und lediglich einzelne Leistungen je nach gusto des Chefs mit Zulagensystematiken bewehren. Hui, wie nett wenn es dann zur Arbeitslosigkeit käme: Da würde ein "Alg I-Empfänger" ganz schön alt aussehen. - Gut das ist zu sozialpolitisch.
Viva Basisdemokratia; morte a Bolschewismus (mit negativer Konnotation!).
:O)
Erstellt am 07.09.2006 um 21:01 Uhr von Lotte
Körner... ;-)
dieses "Konstrukt" wurde bei uns in einigen Einrichtungen vor der Ausgliederung durchaus angewandt...