Gehaltskürzung bei Verlust der Leitungsfunktion?
Eine Stationsleitung soll im Zuge einer Abteilungszusammenlegung ihre Leitungsfunktion verlieren. Sie ist 14 Jahre Leitung. Ist ein Gehaltsabzug rechtens? Muss ein neuer Arbeitsvertrag unterschrieben werden? Vielen Dank
Community-Antworten (6)
07.09.2006 um 21:37 Uhr
@Schnuri Freiwillig muss sie das nicht! Es geht ja auch eine Änderungskündigung, die muss durch den BR und ggf. kann sie dann auch noch dagegen vorgehen.
07.09.2006 um 21:53 Uhr
Kölner,
ehem, äh, also... könnte es ganz eventuell, als entfernte Möglichkeit, vielleicht sein, dass es auf den AV ankommt, den sie hat?
07.09.2006 um 21:57 Uhr
@Lotte Na dann...würde ich eine Jobrotation in Gänze inkl. Gehaltsrotation vorschlagen!
07.09.2006 um 22:05 Uhr
Kölner,
okay ;-))) war ja nur 'ne Frage...ähem: aber wenn es denn nur eine Leistungszulage ist, keine Eingruppierung und folglich dann keine Umgruppierung..??? (gleich schlägst Du mich, ich weiß)
07.09.2006 um 22:54 Uhr
@Lotte Bei so einem Konstrukt, wie Du das darlegst, geht natürlich alles. So ein Betrieb würde ja quasi nach einem für alle gleichen Basisgehalt in gleicher Höhe entlohnen und lediglich einzelne Leistungen je nach gusto des Chefs mit Zulagensystematiken bewehren. Hui, wie nett wenn es dann zur Arbeitslosigkeit käme: Da würde ein "Alg I-Empfänger" ganz schön alt aussehen. - Gut das ist zu sozialpolitisch.
Viva Basisdemokratia; morte a Bolschewismus (mit negativer Konnotation!). :O)
07.09.2006 um 23:01 Uhr
Körner... ;-)
dieses "Konstrukt" wurde bei uns in einigen Einrichtungen vor der Ausgliederung durchaus angewandt...
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