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Ersatzmitglieder bei Dienstreise

G
gerda
Nov 2016 bearbeitet

Hallo,

bei unserem Betrieb (Standort München) sind die Mitarbeiter häufig ausserhalb tätig (Dienstleistung Schulungen/Seminarleiter/Trainertätigkeit) dadurch sind Kollegen u.U. an einer BR-Sitzung verhindert.

Bsp.: Kollege h ä l t (ist Seminarleiter) ein Seminar in Hamburg (von Montag bis Freitag).

Donnerstag und Freitag ist BR-Sitzung. Teilnahme nur möglich, wenn das ganze Seminar verschoben wird. Nach Reisekostenvorschrift wird er nach Hamburg versetzt und führt eine Dienstreise durch. Der BR-Vorsitzende lehnt es ab ein Ersatzmitglied nach zu laden, da der Mitarbeiter "arbeitet".

Benötige Info, jedoch rechtssicher (Urteile etc.)

Vielen Dank

1.13902

Community-Antworten (2)

S
Skeptiker

27.01.2011 um 11:47 Uhr

Hallo, Dazu hab ich folgendes gefunden:

BetrVG §25 (1) Scheidet ein Mitglied des Betriebsrats aus, so rückt ein Ersatzmitglied nach. Dies gilt entsprechend für die Stellvertretung eines zeitweilig verhinderten Mitglieds des Betriebsrats.

Da dein Kollege auf Dienstreise ist, also nicht im Hause wie man so schön sagt gibt es für mich da nichts zu deuteln.

LG Der Skeptiker

U
Ulrik

27.01.2011 um 14:27 Uhr

Ergänzend zum Skeptiker:

Die Kommentierungen im Fitting zum §25 BetrVG, insbes. Rn 17, ist das sehr deutlich geregelt. Eine zeitweilige Verhinderung liegt vor, wenn das BRM wegen Urlaub, Dienstreise, Teilnahme an Schulungsveranstaltungen o.ä. tatsächlich (oder auch rechtlich) nicht in der Lage ist, sein Amt auszuführen.

Euer BRV muß in diesem Fall ein EBRM laden, ansonsten sind die Beschlüsse wegen fehlerhafter Einladungen nichtig/anfechtbar.

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