Ersatzmitglieder auf sich allein gestellt - Können auch Ersatzmitglieder die Geschäfte führen?
Was passiert, wenn bei einem dreiköpfigen BR alle drei ordentlich verhindert sind? Können auch Ersatzmitglieder die Geschäfte führen, Erklärungen des Arbeitgebers entgegennehmen und Beschlüsse fassen?
Ich habe mal irgendwo gelesen, dass es dem Arbeitgeber zuzumuten ist, seine Anliegen in so einem Fall zurückzustellen - vorausgesetzt es handelt sich nur um eine kurze Zeit, in der der BR nicht greifbar ist, also eine Woche oder so. Stimmt das?
Grundsätzlich finde ich es ja ok, dass auch Ersatzmitglieder allein beschließen können. Dafür sind sie ja Ersatzmitglieder. Ich fürchte nur, dass sie nicht den gleichen Kenntnisstand haben wie die ordentlichen BR-Mitglieder und der Arbeitgeber das gern ausnutzt.
Daraus ergibt sich auch die Frage, ob man als BR seine Ersatzmitglieder nicht auch ständig auf dem neuesten Informationsstand halten sollte, damit sie nicht wie "Ochs vor'm Berg stehen" wenn sie mal einspringen müssen. Allerdings darf ja vieles nicht weitergesagt werden und man darf Ersatzmitglieder doch nur zu einer Sitzung laden, wenn ein BR-Mitglied verhindert ist.
Kann jemand evtl. Tipps geben wie man sich verhalten sollte?
Gruß, Lämmi
Community-Antworten (6)
18.06.2007 um 15:32 Uhr
Hallo Lämmi,
ich nehme mein 1. Ersatzmitglied immer mit zu meinen Sitzungen. Da ich alleine Br bin und ja nun abzusehen ist, das sie dann und wann einspringen muß (Urlaub, Krankheit, Schulung, usw...) So weiß sie immer genau was los ist und kann genau an der Stelle weiter machen. Si ekann bei den Sitzungen natürlich nicht mit beschließen und hat natürlich auch eine Schweigepflicht, bzw. Geheimhaltungspflicht.
Liebe Grüße
18.06.2007 um 16:31 Uhr
@Kücken Das ist gegen das Gesetz...
18.06.2007 um 21:17 Uhr
@kücken
kölner hat völlig recht. Läßt sich das Dein AG gefallen?
18.06.2007 um 23:55 Uhr
Ja, lässt er. Er wurde von mir darüber Informiert, das sie an meinen Sitzungen teil nimmt.
Wo steht das?
19.06.2007 um 00:49 Uhr
@Kücken, § 30 BetrVG - IV. Grundsatz der Nichtöffentlichkeit....
20.06.2007 um 14:49 Uhr
Aber man könnte doch mal eine Sitzung mit dem TOP "Information für Ersatzmitglieder" (oder so ähnlich) machen und sie zu diesem TOP in die Sitzung laden.
Dann könnte man sie über einiges aufklären. Das dürfte doch so rechtlich in Ordnung sein, oder?
Liebe Grüße, Lämmi
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