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Ersatzmitglieder vorsätzlich getäuscht

D
derPeter
Jan 2018 bearbeitet

Hallo.

Bei uns im Betrieb (7er Gremium) wurden 3 Ersatzmitglieder zur Sitzung eingeladen.

Die Ersatzmitglieder wurden gebeten nur bei zwei beschlüssen mit abzustimmen. Danach hat einer der Ersatzmitglieder gefragt ob das nun alles wäre und er wieder gehen könnte.

Der BRV stellvertreter hat gesagt, ja das wars. Ihr könnt gehen.

Daraufhin sind die Ersatzmitglieder raus, jedoch ging die Sitzung weiter ohne die Ersatzmitglieder.

Es wurden danach noch einpaar andere Beschlüsse gefasst, jedoch nur mit 4 statt 7 Betriebsräten.

Einpaar Tage später hat sich herrausgestellt, das die Stimmen der Ersatzmitglieder quasi missbraucht wurden und einfach mit JA gezählt wurden, obwohl die Ersatzmitglieder gar nicht mehr anwesend waren bei der Sitzung.

Meine Frage: Ist das eine grobe Pflichtverletzung? oder wie ist das zu bewerten?

1.35609

Community-Antworten (9)

A
AlterMann

13.11.2015 um 11:54 Uhr

Also hier läuft ja einiges schief:

1.) Klar ist das eine grobe Pflichtverletzung. Und außerdem ist das Protokoll falsch, denn dort müsste das Abstimmungsergebnis ja stehen. Oder habt Ihr gar kein Protokoll?? Würde mich bei dem Verhalten nicht wundern.

2.) Wenn der BRV dann noch falsche Beschlüsse an die GL weitergibt, könnte man auch eine Dokumentenfälschung in Betracht ziehen.

3.) Ersatzmitglieder sind während der Zeit der Verhinderung des BRM vollwertige Mitglieder des BR. Sie nicht nicht nur Abstimmungsvieh, sondern nehmen an den Beratungen wie jedes andere BRM teil.

Mit Verlaub: Ein BRV braucht in meinen Augen u.a. Eigenschaften wie eine demokratische Grundhaltung und ein Grundverständnis für seine Aufgabe. (= Vorsitzender, nicht Chef und schon gar nicht König.) So ein BRV wäre bei uns ab der nächsten Sitzung ehemaliger BRV.

M
Moreno

13.11.2015 um 13:18 Uhr

Na ne grobe Pflichtverletzung würde ich mal daran festmachen ob es ein ungeschulter BRV ist oder einer der dies Amt schon ne Weile inne hat und König spielt.

Beim ersten sofort aufs Seminar schicken beim zweiten Abwahl.

C
Challenger

13.11.2015 um 14:47 Uhr

Ich behaupte mal,daß die unter diesen Umständen gefaßten Beschlüsse NICHTIG sind. Auf jeden Fall aber sind sie RECHTSUNWIRKSAM. Ihr könnt die Beschlüsse auf jeden Fall gerichtlich überprüfen lassen.Ich gleube kaum, daß sie einer richterlichen Überprüfung standhalten werden. Die Nichtigkeit der Beschlüsse kann JEDERZEIT FESTGESTELLT werden. Bei einem Antrag oder Hilfsantrag auf RECHTSUNWIRKSAMKEIT, ist die Anfechtung analog zu §19 Abs.2 BetrVG nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen möglich

K
Kölner

13.11.2015 um 15:23 Uhr

Ketzerisch sollte man aber auch sehen: Es gibt einen, der es macht und einige, die es mit sich machen lassen.

G
gironimo

13.11.2015 um 15:57 Uhr

Es wundert mich auch ein wenig, warum nicht zumindest einer der anderen Mitglieder etwas gesagt hat. Der BRV ist doch nicht der Chef.

G
ganther

13.11.2015 um 17:18 Uhr

Also die anderen ordentliche Mitglieder sind hier nicht besser als der BRV. Wenn ein Verfahren dann bitte gegen alle. Und wer soll das Verfahren einleiten?

D
Dezibel

13.11.2015 um 21:39 Uhr

Der BRV stellvertreter hat gesagt, ja das wars. Ihr könnt gehen. Ah, der Stellvertreter wars, was sagt denn der Vorsitzende dazu, wenn ihm so das Wort weggenommen wurde?

D
derPeter

13.11.2015 um 23:07 Uhr

Wer müsste so ein Verfahren einleiten,wenn man da was machen möchte?

C
Challenger

13.11.2015 um 23:46 Uhr

Hallo Peter, nach meinem derzeitigen Kenntnisstand kann ein einzelnes Betriebsratsmitglied Beschlüsse des BR anfechten und zwar unerheblich von der Größe des BR. Wenn Ihr zB Eueren BR-Vors. und/oder Stellv.BR-Vors. auf- grund ihres Vorgehens abwählen würdet,kann jeder der bei- gegen die Abwahl ein Anfechtungsverfahren bei Gericht ein- leiten.Dies gilt analog auch für die Anfechtung von Beschlüssen des BR. Rein optisch wäre es allerdings besser,wenn mindestens 2 BR_ Mitglieder ein solches Verfahren einleiten würden.

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