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Arbeitgeber unterrichtet Ersatzmitglieder selbst?!?

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donnalillo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

brauche ein paar Infos dazu, wie Ersatzmitglieder informiert werden müssen. Durch eine Listenwahl mit mehreren Listen ist die Anzahl der Ersatzmitglieder recht hoch, aber nur die Kollegen, die in der Liste weiter oben stehen, sind aufgrund von Ausfällen der ordentlichen Mitglieder einige Male im Jahr in der Sitzung und werden dann auch entsprechend über alle Vorkommnisse informiert, die sitzungsrelevant sind, haben zudem die Möglichkeit, sich im BR-Büro über alles andere zu informieren usw.

Das Personalmanagement schickt seit Kurzem sämtlichen Schriftverkehr mit dem BR (in der Regel per E-Mail) an alle Ersatzmitglieder sämtlicher Listen, und hat dem BR zudem öffentliche Vorwürfe bezüglich seiner Arbeit gemacht (Kostenverursachung, Schulungstourismus usw.). Auf Rückfrage bei der Geschäftsführung erhielten wir die Aussage, dass Ersatzmitglieder sich über die zu geringe Informationspolitik seitens des BR beschwert hätten. Gesetz dem Fall, dass dies überhaupt stimmt, und nicht nur eine Verlegenheitsantwort war, habe ich hierzu folgende Frage:

Haben alle Ersatzmitglieder Anrecht auf ständigen Informationsfluss, alle Sitzungsprotokolle, Zugang zum BR-Büro und vertraulichen Unterlagen usw. ? Ich halte das für einen ungerechtfertigten immensen Aufwand für Mitglieder, die z.B. noch nie an einer Sitzung teilgenommen haben. Zumal wir die Belegschaft regelmäßig über unsere Arbeit unterrichten und Ersatzmitglieder, sofern die Schweigepflicht es zulässt, auf Anfrage auch eine ehrliche Antwort erhalten.

Was meint ihr dazu? Und können wir die Vorgehensweise des Arbeitgebers unterbinden ? (Das Ganze geht soweit, dass ganze Bewerbungsunterlagen durchs Haus geschickt werden ...)

Gruß, DonnaLillo

4.31701

Community-Antworten (1)

P
pirat

10.06.2008 um 21:43 Uhr

@ donnalillo, was Ersatzmitglieder sind, steht im § 25 BetrVG ! Sie sitzen auf der Reservebank.....imho...habt ihr alles richitg gemacht! Und wenn du dir den §§ 30 BetrVG - IV. Grundsatz der Nichtöffentlichkeit genau durchliest, dann wirst du zu dem Schluss kommen, dass ein Ersatzmitglied keinen Zugang zu Unterlagen hat, wenn kein reguläres BRM fehlt! Halte ihm das mal unter die Nase. Für den Rest würde ich die GEW oder einen RA hinzuziehen.

näheres hier... http://www.betriebsrat.com/informationsportal/ein_mal_eins/texte/ersatzmitglieder.php

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