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§ 615 BGB.

R
Rene1401
Nov 2021 bearbeitet

Wenn man im Ambulanten Dienst tätig ist und auf Grund von , fehlender Kundschaft durch Krankenhausaufenthalt oder dergleichen nicht auf seine tägliche Arbeitszeit kommt ,darf der Arbeitgeber es mir als Minusstunden berechnen und diese Zeit nachfordern?

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Community-Antworten (9)

G
ganther

17.11.2021 um 12:19 Uhr

das kann ein Fall des Annahmeverzugs sein, aber gibt es vielleicht eine BV die das ggf. dem AG gestattet

M
Moreno

17.11.2021 um 12:33 Uhr

Gibt es einen Betriebsrat und Betriebsvereinbarungen zu diesem Thema? Was steht im Arbeitsvertrag? Gibt es einen Dienstplan? Existiert ein Arbeitszeitkonto? :-)

§
§§Reiter

17.11.2021 um 12:55 Uhr

Wie ja schon angedeutet wurde, dass wird Dir hier keiner sagen können. Zumindest nicht ohne weitere Informationen. Normalerweise sind solche Dinge irgendwo geregelt. Tarifvertrag, Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung. D.h. wenn Du eine Antwort auf diese Frage willst, wird Dir nichts anderes übrig bleiben, als erstmal selber tätig zu werden. (Gilt bei Euch ein Tarifvertrag? Wenn ja, was regelt der dazu? Steht dazu etwas in Deinem Arbeitsvertrag? Habt Ihr einen Betriebsrat und evtl. eine Betriebsvereinbarung dazu? Wenn ja, was ist darin geregelt?).

D
DummerHund

17.11.2021 um 16:22 Uhr

Ist natürlich schon ein bisschen makaber. Leute werdet alle krank sonst kann ich nicht arbeiten. Kann man so was wirklich Regeln?

M
Moreno

17.11.2021 um 16:46 Uhr

Dummer Hund wieso ist das makaber? Ist vom Prinzip her nicht anders als wenn dem Bäcker das Mehl fehlt ;-)

C
celestro

17.11.2021 um 17:16 Uhr

"Ist vom Prinzip her nicht anders als wenn dem Bäcker das Mehl fehlt ;-)"

Das wäre aber definitiv nicht das Problem der Angestellten, die der AG dann trotzdem bezahlen müsste ... ;-)

§
§§Reiter

17.11.2021 um 17:18 Uhr

Zitat von Dummerhund: "Ist natürlich schon ein bisschen makaber. Leute werdet alle krank sonst kann ich nicht arbeiten."

Krank reicht nicht, muss schon was Ernstes sein (ich arbeite im Rettungsdienst) ;-)

Aber im Ernst: Deine Frage ist durchaus berechtigt. Natürlich kann man in solchen Berufen die Arbeitszeit nicht allein von der Anzahl der Einsätze, bzw. in diesem Fall von der fluktuierenden Anzahl ambulant zu pflegender Menschen abhängig machen, was natürlich manche AG nicht davon abhält das trotzdem zu versuchen. Gerade in kleinen, privaten, ambulanten Pflegediensten werden da teilweise die wildesten Ideen praktiziert. Deshalb finden die ja auch in letzter Zeit kein Personal. Weil (und das muss man sich erstmal vorstellen) die Arbeitsbedingungen und die Vergütung in einer Klink einfach besser sind. Wir (DRK) hatten bis vor 2 Monaten selbst einen ambulanten Pflegedienst und mussten diesen dicht machen, weil wir kein Personal gefunden haben, um ihn (nach mehreren Abgängen) weiter betreiben zu können. Dabei war das sogar ein ambulanter Pflegedient mit Tarifbindung und (vergleichsweise) gar nicht so schlechten Arbeitsbedingungen und Vergütung.

D
DummerHund

17.11.2021 um 18:25 Uhr

Sind noch Möglichkeiten einer Regelung offen, würde ich auch versuchen eine BV mit dem AG ab zu schließen. Bevor ich aber die Option der Plus/Minusstunden in Betracht ziehe sollte man aber schauen ob MA in dem Fall nicht solange auf andere Positionen eingesetzt werden können....und das dann erst ein Plus/Minus in Betracht kommt wenn dies nicht möglich ist. Beides Miteinander Verbinden.

A
Andrar

25.11.2021 um 09:47 Uhr

Ich würde mal sagen das gehört zum Betrieblichen Risiko des Arbeitgebers. Ich kenne nicht die Lage Eurer BV oder Arbeitsverträge ,aber ich halte es für unzulässig das dieses Risiko auf die AN abgewälzt werden soll.

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