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§615 BGB , Mobbing , Diskriminierung - was tun?

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Rudella
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an Alle Ich habe ein Problem Unser Betrieb hat 160 Mitarbeiter , wir arbeiten in drei Schichten , wir haben eine Abteilung die ziemlich abgelegen ist dazu kommt das dort hauptsächlich Ausländer oder Aussiedler beschäftigt sind . In der Abteilung sind 18 man fest eingestellt , je nach Auftragslage werden öfters Leiharbeitnehmer dazu geholt .Außer dem haben die einen Angestellten der dort für die Auftragsvergabe und Richtigkeits- Prüfung zuständig ist .Der Angestellte (der früher normaler Arbeitnehmer in der Abteilung war ) nimmt sich das Recht die AN ständig anzutreiben , anzuschreien und nachhause zu schicken wenn nicht genug Arbeit da ist .
Die Sache mit nach hause gehen sehen die Arbeitnehmer nicht so dramatisch , wenn man das vorher weis (z.B. das die Angerufen werden oder einen Tag davor schon gefragt wird ob der jenige nicht zu Hause bleiben kann ) Der letzte Fall ist aber ganz anderes abgelaufen- Die AN kamen um 6.00 Uhr zur Frühschicht und wurden sofort nach Hause geschickt , ohne zu Fragen ob das einer will oder nicht .Dazu muss ich sagen das wir für die 9 AN garantiert eine Arbeit gefunden hätten . Die AN sind aber von ihm der Maßen eingeschüchtert , das die sich gar nicht trauen dagegen vorzugehen .

Die Rechtslage wegen nach Hause schicken ist klar §615 BGB

Wir wollen aber mehr auf sein verhalten eingehen

Ist das sinnvoll eventuell daraus schon ein Fall von Mobbing oder Diskreminirung zu machen ?

Kann eine/r mir bei der vorgehensweise hälfen ?

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Community-Antworten (1)

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Rudella

20.06.2007 um 15:40 Uhr

Hallo , ein schweres Thema Ich glaube das ich die ansetze gefunden habe § 615 BGB,§75BetrVG,§84-85BetrVG,§104 BetrVG Das Handwörterbuch für die betriebliche Interessenvertretung von Christian Schoof BETRIEBSRATSPRAXIS von A bis Z siehe unter Mobbing

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