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Vergütungspflichtige Arbeitszeit

F
flottelotte
Nov 2016 bearbeitet

Hallo! Frage:Wer kann mir helfen? Gehört das Umziehen bei vorgeschriebener Arbeitskleidung zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit. vielleicht hat da ja jemand Erfahrung.

flottelotte

94101

Community-Antworten (1)

W
wölfchen

25.01.2011 um 22:32 Uhr

. . . die Frage lässt sich nicht pauschal beantworten. Nur die Tatsache, dass die Arbeitskleidung vorgeschrieben ist, reicht nicht aus. Gesetzlich geregelt ist nur das Umkleiden z.B. für OP-Kleidung in Krankenhäusern u.ä. vorgeschriebene Schutzkleidung. Z.B. Polizisten bekommen keine Umziehzeit, weil es ihnen zuzumuten ist, bereits in Dienstkleidung den Arbeitsweg anzutreten. Ein weiteres Urteil gibt es für den Küchenbereich, auch dort wurde Umziehzeit verneint. Das beste ist, wenn man die Angelegenheit per Betriebsvereinbarung regelt . . .

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