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Urlaubssperre durch Abteilungsleiter

B
Brentan
Jan 2018 bearbeitet

Hallo mein Abteilungsleiter will in den Monaten Sept. und Okt. wegen Anlauf neuer Anlagen eine Urlaubssperre einsetzten.

Darf er das ohne vorher mit dem betriebsrat gesprochen zu haben??

Danke im vorraus

Brentan

1.00202

Community-Antworten (2)

R
rtjum

25.01.2011 um 11:23 Uhr

Hallo,

ein Sprechen mit dem BR ist nicht ausreichend siehe §87 BetrVG. Hier hat der BR ein eindeutiges Mitbestimmungsrecht.

gruß rtjum

J
JeyBRV

25.01.2011 um 11:24 Uhr

Er muss das mit dem Betriebsrat absprechen. Der BR hat hier ein Mitbestimmungsrecht §87 (5) Das kann der Arbeitgeber nicht einfach außer acht lassen.

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