Urlaubssperre durch Abteilungsleiter
Hallo mein Abteilungsleiter will in den Monaten Sept. und Okt. wegen Anlauf neuer Anlagen eine Urlaubssperre einsetzten.
Darf er das ohne vorher mit dem betriebsrat gesprochen zu haben??
Danke im vorraus
Brentan
Community-Antworten (2)
25.01.2011 um 11:23 Uhr
Hallo,
ein Sprechen mit dem BR ist nicht ausreichend siehe §87 BetrVG. Hier hat der BR ein eindeutiges Mitbestimmungsrecht.
gruß rtjum
25.01.2011 um 11:24 Uhr
Er muss das mit dem Betriebsrat absprechen. Der BR hat hier ein Mitbestimmungsrecht §87 (5) Das kann der Arbeitgeber nicht einfach außer acht lassen.
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