W.A.F. LogoSeminare

Betriebsurlaub streichen

X
XY_men
Nov 2021 bearbeitet

Hallo Zusammen, bei uns war geplant , dass unsere Firma vom 20.12.2021 bis 07.01.2022 geschlossen sein soll. Nun haben sich durch verschiedene Gründe (Krankenstand, Quarantäne, Kündigungen) Rückstände aufgebaut. Mehrere Versuche mit dem BR Überstunden auszuhandeln sind an den utopischen Forderung des BR gescheitert. Nun kam die Firmenleitung auf die Idee den Betriebsurlaub zu streichen und während dieser Zeit zu arbeiten. Geht das ?

47007

Community-Antworten (7)

D
DummerHund

15.11.2021 um 21:07 Uhr

Auch dazu braucht er die Zustimmung des BR und kann es nicht einseitig anordnen. Und auch hier kann der BR das ein oder andere für die MA einfordern. Pech kann der AG natürlich haben wenn der ein oder andere MA Urlaubziel bereits gebucht hat.

R
Relfe

16.11.2021 um 09:17 Uhr

klingt so, als wenn Du hier die Maßnahmen des BR nicht wirklich verstehen kannst. Wenn die Mehrheit der MA das auch so sieht, könnte ihr den BR doch mal um ein Gespräch bitten? Immerhin soll der BR die Interessen der Belegschaft vertreten, gerade wenn er wiedergewählt werden will. Oder bist Du der einzige der das wie oben geschildert so sieht: Mehrere Versuche mit dem BR Überstunden auszuhandeln sind an den utopischen Forderung des BR gescheitert.

M
Moreno

16.11.2021 um 10:49 Uhr

Wenn der Betriebsrat schon bei Überstunden utopische Forderungen hat was will der denn wenn der geplante Betriebsurlaub gestrichen werden soll.... ;-)

G
ganther

16.11.2021 um 10:53 Uhr

kommt halt drauf an, ob der Betriebsurlaub nur von der GF so geplant war oder ob es mit dem BR schon so vereinbart war. Wenn er bereits vereinbart war, kann der AG den Betriebsurlaub nur mit Zustimmung des BR absagen

E
enigmathika

16.11.2021 um 11:33 Uhr

"Nun kam die Firmenleitung auf die Idee den Betriebsurlaub zu streichen und während dieser Zeit zu arbeiten."

DAS wird lustig, wenn da der BR zustimmen soll. Die Kolleg:innen müssen ihren Urlaub noch dieses Jahr nehmen können. Der Arbeitgeber kann den in diesem Jahr anfallenden Urlaub nicht einfach auf das nächste Jahr verschieben. Das sind immerhin 8 Tage, oder 10, wenn Heiligabend und Silvester reguläre Arbeitstage sind.

Und wenn der Arbeitgeber nicht in der Lage ist, gekündigte Arbeitnehmer (egal, ob selbst gekündigt oder gekündigt worden) zu ersetzen, ist das nicht das Problem der übriggebliebenen Kolleg:innen.

Wenn der BR tatsächlich utopische Forderungen stellt, kann der Arbeitgebr übrigens die Verhandlungen für gescheitert erklären und die Einigungsstelle anrufen. Das weiß er ganz sicher auch, aber vielleicht sind die Forderungen des BR ja auch gar nicht so fern der Realität.

Gruß

Enigmathika

D
DummerHund

16.11.2021 um 11:51 Uhr

Ich denke auch das der BR es hier Notfalls auf die Einigungsstelle ankommen lassen sollte, denn warum sollten die MA das Betriebsrisiko tragen wenn der AG vorher faul war.

G
ganther

16.11.2021 um 16:18 Uhr

wenn der BR sich hier nicht völlig dämlich anstellt, wird eine Einigungsstelle niemals noch rechtzeitig entscheiden können....

Ihre Antwort