Erstellt am 18.02.2009 um 08:45 Uhr von Kölner
@Sylvia
Das geht und ist üblich.
Erstellt am 18.02.2009 um 09:16 Uhr von wiewo
@Sylvia
Ja, Kölner hat Recht. Meine Frau arbeitet in einer Zahnarztpraxis und dort ist es schon immer so. Der Vorteil: Dort haben die MA durch diese Vorgehensweise schon immer mehr Urlaubstage als ihnen eigentlich zusteht. Wenn Euer Chef Euch 3 Tage mehr Urlaub gibt und bezahlt ist das doch ok. Natürlich ist es nicht immer schön, wenn man dadurch nicht so flexibel ist.
Erstellt am 18.02.2009 um 09:52 Uhr von wölfchen
wäre ja auch irgendwie blöd, wenn im Juni der Doc nicht da ist und die Schwester derweil in der Praxis Kreuzworträtsel löst und im Juli fehlt die Schwester und die Patienten bekommen kein Rezept ausgedruckt, weil nur der Doc da ist . . .
Erstellt am 18.02.2009 um 10:37 Uhr von HF
So ein Quatsch was ihr hier abzieht.
Habt ihr schon mal das BUrlG richtig gelesen und Kommentare dazu?? Ich denk mal der ein oder andere nicht.
Kein AG kann dir Urlaub aufzwingen, auch nicht wenn Betriebsferien sind, das heißt noch lange nicht, dass du da Urlaub nehmen musst. Man kann die Zeit auch anders nutzen um liegen gebliebenes zur erledigen. Und ich glaub nicht, so wie Sylvia schreibt sind sie 4, dass alle zur gleichen Zeit Urlaub nehmen wollen.
Was ist denn mit den Resturlaubstagen, es könnte ja jemand mal Krank werden, legt dann der AG fest wann du die nehmen darfst???
@Sylvia ließ dir auch noch mal genau deinen AV durch was dort für welche Regelungen getroffen wurden.
Zur Not kannst du auch damit mal zu einem Rechtsanwalt gehen und ihn überprüfen lassen.
@Kölner, von dir bin ich eigentlich andere Kompetenz gewohnt wie "Das geht und ist üblich".
Gruß HF
Erstellt am 18.02.2009 um 10:45 Uhr von Kölner
@HF
Gut, dass Du mir so viel Kompetenz zuschreibst.
Leider bleibe ich dabei und das LAG Düsseldorf, 11 Sa 378/02 stimmt mir hinsichtlich § 7 Abs 1 BUrlG auch noch zu.
Demnach: Es ist nicht alles Quatsch, was vom Kölner kommt.
Erstellt am 18.02.2009 um 10:55 Uhr von ridgeback
@ all,
Die Festlegung des Urlaubs ist grundsätzlich Sache des AG. Urlaubsrechtlich handelt es sich um die Urlaubsfestlegung des AG, u. U. entgegen den Urlaubswünschen der AN. Der AG hat grundsätzlich den AN für die Urlaubsdauer freizustellen (§ 7 Abs. 1 BUrlG). Der Zeitpunkt des Urlaubs für den einzelnen Arbeitnehmer ist abhängig von dessen Geltendmachung; insbesondere kann der AG den Urlaub nicht nach beliebigem Ermessen erteilen. Der AG kann nur bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 7 BUrlG den Urlaub entgegen den Urlaubswünschen des AN festlegen. Voraussetzung dafür sind insbesondere dringende betriebliche Belange, die auch in der Festlegung von Betriebsferien liegen können. Aber auch dann hat der Arbeitgeber die Urlaubswünsche der Arbeitnehmer zu berücksichtigen. Es bedarf des Nachweises dringender betrieblicher Belange und es hat in jedem Fall eine Interessenabwägung zu erfolgen. Die dringenden betrieblichen Belange können hier insbesondere betriebsorganisatorischer Natur sein, eine Urlaubserteilung zugunsten des AN muss zudem den Betriebsablauf erheblich beeinträchtigen.
Der einzelne Arbeitnehmer ist bei rechtswirksamer Anordnung der Betriebsferien gehalten, seinen Urlaub in dieser Zeit zu nehmen, falls nicht in besonders gelagerten Ausnahmefällen der Urlaub in den Betriebsferien für ihn unzumutbar ist. Will er den Urlaub zu einer anderen Zeit nehmen, so steht ihm für die Dauer der Betriebsferien jedenfalls kein Lohn zu.
Erstellt am 18.02.2009 um 11:12 Uhr von Sylvia
Hallo zusammen,
das Problem an dieser Sache ist, ich habe leider keinen Arbeitsvertrag!
Und nun???
Sylvia
Erstellt am 18.02.2009 um 11:23 Uhr von ridgeback
@Sylvia,
grundsätzlich gilt für den Abschluss eines Arbeitsvertrages die Formfreiheit. Er kann daher grundsätzlich mündlich oder schriftlich geschlossen werden. Etwas anderes gilt nur dann, wenn ein Gesetz, ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung die Einhaltung der Schriftform vorsieht. Allerdings ist auch das Nachweisgesetz zu beachten. Nach dessen Vorgaben hat jeder Arbeitgeber dem Arbeitnehmer binnen eines Monats nach Aufnahme der Arbeit eine unterschriebene Niederschrift über die wesentlichen Arbeitsbedingungen auszuhändigen.
Erstellt am 18.02.2009 um 11:35 Uhr von Kleine Hexe
@HF
hast du vielleicht das "kleine Arztpraxis mit 4 Mitarbeiterinnen" überlesen?
Selbst wenn Sylvia vor einem Arbeitsgericht (teilweise) Recht bekäme würde sie vermutlich ihren gewünschten Urlaub nicht mehr antreten können - zumind. nicht in dieser Arztpraxis....
Grüße
Kleine Hexe
Erstellt am 18.02.2009 um 11:52 Uhr von Kölner
@Kleine Hexe
Wenn ich jetzt 'HF' wäre würde ich Deine Frage glatt als Unterstellung betrachten. ;-)
Erstellt am 18.02.2009 um 12:00 Uhr von HF
nö Kölner, ich kann ja noch lesen was man von der Kleinen Hexe nicht behaupten kann :D
Erstellt am 18.02.2009 um 12:19 Uhr von DocPille
@Kölner
Kann es sein das Du beim Urteil einen Zahlendreher hast,sollte es nicht 387/02 heissen??
Erstellt am 18.02.2009 um 16:45 Uhr von Kölner
Erstellt am 18.02.2009 um 16:52 Uhr von DonJohnson
@all
Oh meine Verschwörungstherorie bekommt immer neues Futter.... Wenn Kölner wirklich er wäre, würde er jetzt Karneval feiern. Somit ist das letzte Geheimnis entlockt. Kölner ist nciht kriegsrat, sondern eher anders herum - kriegsrat ist Kölner. Er nannte sich anfangs nur so um seine Herkunft zu verschleiern und nun tritt er als der Bayer an, der er eigentlich ist. ;-)))))
Ich habe das Rätsel entdröselt ;-))))))
Wie gesagt, der Beweis lautet: een kölsch jung fiert Karneval und schmeißt Kamelle - nun mein "ausländisch" ist nicht so pralle, aber ihr wißt schon was ich meine ;-)))))
Euer
DJ
Erstellt am 18.02.2009 um 17:15 Uhr von Kölner
@Don Johnson
Mer fiere am Fastelovend Karneval un nit ne dach fürher!
Erstellt am 18.02.2009 um 17:32 Uhr von DonJohnson
@Kölner
Aber müßt ihr keine Vorbereitungen treffen?
Erstellt am 18.02.2009 um 20:19 Uhr von Immie
@Don Johnson
Morgen 11.11 Uhr Alder Maat...
Erstellt am 18.02.2009 um 20:52 Uhr von DonJohnson
@all
wie ihr sicherlich alle gemerkt habt, bin ich nciht so ein Karnevalist...
Nun, dennoch wünsche ich euch eine schöne 5. Jahreszeit - jeder so wie er mag finde ich...
Kölle... Allaf .... Kamelle..... (oder war Helau richtig?)
Oh da fällt mir noch was ein.
Nee, wenn ich das schreibe ist dieser Thread weg - lach
Erstellt am 18.02.2009 um 20:53 Uhr von Kölner
@Don Johnson
Och...und ich dachte Du hättest das ganze Jahr Karneval! ;-)
Erstellt am 18.02.2009 um 20:56 Uhr von DonJohnson
@Kölner
Na, auch wenn ich vielleich jeck bin, binich noch lange kein Jecke ;-)))))
Erstellt am 18.02.2009 um 21:16 Uhr von DonJohnson
@Kölner
Sag mal, wie hast du es geschafft, dass der Admin was zu deinem Einwand seiner Zeit geschrieben hat? Bei uns hält er sich fern und erklärt nix - hast du Zaubertrunk oder zauberstab am Mann?
Erstellt am 18.02.2009 um 21:18 Uhr von Kölner
@Don Johnson
Ich weiss es auch nicht.
Es ist schon fast tragisch: Ich meinte seinerzeit ein sinniges Einschreiten vom admin, aber nicht ein permanentes Löschen.
Erstellt am 18.02.2009 um 21:37 Uhr von DonJohnson
@Kölner
Na durch den Beitrag sind ja einige sinnige Gedanken zutage gekommen - auch letztens als das thema Wer sind eigentlich... ging es ja in eine ähnliche Richtung.
ich finde durchaus, dass man hier das eine oder andere veränder, oder aufpeppen könnten. Ich will auch wahrlich keinen Admin der immer und überall maßregelt. Ich denke, das bekommen wir Forumsteilnehmer wirklich selber hin! Wenn es aber zu heftig oder Ehranrührig wird, finde ich auch sollte eingeschritten werden, aber dann auch bitte mit Erklärung.
Viele tolle Ideen kamen die letzte Zeit wie man dieses "Arbeitszimmer" schöner und atraktiver gestalten könnte, aber ich befürchte, die WAF ist nur Namensgeber und mein Vorschlag mit dem zusätzlichen KLink an der linken Seite oder wo auch immer verhallt. Würde ich jetzt ein "böses" Wort schreiben, wäre nicht nur mein Beitrag, sondern die ganze Frage hier weg, und das finde ich .... nun ja, nicht so toll