Erstellt am 23.01.2011 um 22:00 Uhr von Kölner
@TinaMaria
Sie ist ausserhalb Ihrer AZ zum BR gekommen? Das wäre dann Freizeit!
Erstellt am 23.01.2011 um 22:11 Uhr von TinaMaria
Ja sie ist leider ausserhalb ihrer arbeitszeit bekommen...hast du zufällig einen passenden § - der anwalt vom MA soll es nämlich für arbeitszeit halten....
Aber schon mal danke für deine antwort :)
Erstellt am 23.01.2011 um 22:30 Uhr von Kölner
@TinaMaria
Ja, das ist doch klasse, wenn der Anwalt das meint. Dann kann er seine Ansicht sicher auch begründen.
Aber mal am Rande: Der BR hat den AN gebeten zu kommen? Und es ging um Sachverstand?
Erstellt am 24.01.2011 um 09:57 Uhr von rkoch
@Kölner
Ich glaube Du denkst in die selbe Richtung wie ich (§80 (2) BetrVG).
Allerdings sehe ich selbst Da gewisse Probleme....
Die Auskunftsperson ist vom AG zur Verfügung zu stellen...
Die Auskunftsperson soll nicht "in eigener Angelegenheit Auskunft erteilen sondern fachliches Wissen zur Verfügung stellen" (Fitting aaO).
Die Auskunftsperson wird i.d.R. während der Arbeitszeit in Anspruch genommen. Die Kommentierungen sehen den Fall außerhalb der AZ nicht explizit vor, außer dem Satz "ist Arbeitszeit und ist ggf. wie Mehrarbeit zu vergüten".... (DKK aaO)
Also erstmal sehe ich die Anwendung dieses §§ nicht gegeben, erst Recht nicht §80 (3) BetrVG.
Was anderes Fällt mir im Moment auch nicht ein.. Die §§81 ff. kennen keine explizite Regelung für den Fall, und der BR kann IMHO dem AG auf keinen Fall aufdrücken das er die Kosten dafür übernimmt wenn der BR einen AN außerhalb dessen AZ herzitiert (wozu der BR schließlich gar kein Recht hat).
@TinaMaria
Ich sehe es wie Kölner: Soll der Anwalt doch Begründen warum es AZ sein soll.
Außerdem: Was geht es Euch an? Ist absolut nicht Euer Problem als BR.
Euer Problem als BR: Wenn es absolut nicht geht den AN während der AZ zu hören, dann würde ICH eher die Sitzung auf einen Termin setzen zu der der AN regulär arbeitet. Also entweder warten bis der AN zu den üblichen Zeiten arbeitet oder, wenn es so lange nicht warten kann, eine Sitzung zur Arbeitszeit des MA ansetzen. Einfach um DIESEM Problem aus dem Weg zu gehen. Alternativ: Mit dem Druckmittel das der BR eine Sitzung außerhalb der AZ der BRM macht den AG im Vorfeld dazu überreden dem AN die AZ zu bezahlen. Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen.....