Ich wurde als BR-Mitglied von einem Kollegen, der einen Termin für ein Gespräch mit der Geschäftsführung hatte, dazugebeten. Da ich Teilzeitbeschäftigt bin, lag dieser Termin außerhalb meiner regulären Arbeitszeit. Wenige Tage nach diesem Gespräch erhielt ich ein Schreiben der GF, als Ermahnung, mit dem Inhalt, ich hätte ungenehmigt meine Arbeitszeit verändert, so dass es zu Überstunden gekommen ist. Ich sei verpflichtet Betriebsratarbeit immer vorher anzumelden, denn wenn ich bekanntgegeben hätte das ich zu diesem Termin dazugebeten worden bin, hätte die GF ihrerseits den Termin noch verlegen können, so dass der Termin dann während meiner Arbeitszeit hätte statttfinden können.
Ich bin da völlig anderer Meinung. Ich denke das BR-Sitzungen vorher anzukünigen sind ist klar, jedoch bei Anwesenheit von Mitarbeitergesprächen bin ich nciht verpflichtet dies vorher anzukündigen. Das würde ja bedeuten, dass der AG stets informiert wäre, wer und wann an was teilnimmt. Leider habe ich zu diesem Thema nichts finden können. Kann mit hier vielleicht jemand behifllich sein. Entsprechene Urteile wären sehr hilfreich.