Darf der Arbeitgeber den Urlaub auch kurzfristig anordnen, oder muss er eine Frist einhalten. z. B. Freitag Bescheid sagen, dass man ab Montag eine Woche in Urlaub gehen soll.
Zusätzlich hat der Arbeitnehmer noch schulpflichtige Kinder und muss seinen Urlaub in den Ferien nehmen. Ist das ok????