Erstellt am 21.01.2011 um 09:14 Uhr von neskia
Hat der Betrieb einen Betriebsrat?
Erstellt am 21.01.2011 um 09:19 Uhr von tentis
Ja, hat er! Aber der weiß es auch nicht!
Erstellt am 21.01.2011 um 10:03 Uhr von Petrus
Der ArbGeb darf gar keinen Urlaub anordnen.
Er kann eventuell mit dem BR gewisse Betriebsferien aushandeln - aber das auch nicht kurzfristig...
Und gegen das Unwissen des BR sollten Schulungen helfen. Dringend!
Erstellt am 21.01.2011 um 10:05 Uhr von rkoch
> Aber der weiß es auch nicht!
Die Frage von neskia zielte in eine andere Richtung, wobei es bedauerlich das der BR "es" nicht weiß:
1. Der AG kann Urlaub grundsätzlich nicht einfach "anordnen", zumindest nicht in Einzelfällen. Nach BUrlG hat der AN "die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen" und er hat den Urlaub zu "gewähren". Von "anordnen" ist nicht die Rede. Das geht quasi nur, wenn der AG einen "Betriebsurlaub" für alle AN festlegt, da durch die Betriebsruhe eine Arbeitsleistung unmöglich wird.
2. Der Betriebsrat ist nach §87 (1) Nr. 5 bei derartigen Ansinnen des AG mitbestimmungspflichtig, auch "bzgl der Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wird". D.h. Betriebsurlaub geht nur mit Zustimmung des BR und in Einzelfällen hat der BR ein Recht über die "zeitliche Lage" mitzubestimmen, was auch bedeutet das er die "anordnung" verweigern kann.
Erstellt am 21.01.2011 um 10:15 Uhr von pirat
@tentis,
in §7 (1)BurlG ist beinhaltet, dass auf die Urlaubswünsche der AN eingegangen werden muss, es sei denn, dass dringende betriebliche Gründe dem entgegensprechen.
Szenario 1: Auftragsmangel.... kurzfristig angeordneter ( Betriebs/Abteilugsurlaub wegen Auftragsmangel ist nicht zulässig, Auftragsmangel ist das Problem des AG.
Szenario 2: Restaurlaub zu verfrühstücken...auch hier gilt, der BR ist nach §87 (1) Nr. 5 mit im Boot.
Erstellt am 21.01.2011 um 12:05 Uhr von klinik
ich schließe mich meinen vorrednern an und hier sollte der betriebsrat mal seine hausaufgaben machen. mitbestimmung einleiten und den arbeitgeber auffordern verhandlungen zum abschluss einer betriebsvereinbarung auffordern. notfalls mit unterstützung der gewerkschaft bzw. per beschluss eines juristischen sachverstandes.