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Vorschriften des AG zur Einhaltung Coronaregeln

S
stehipp
Nov 2021 bearbeitet

Hallo Schwarmwissen,

wir sind aktuell in der Diskussion mit unserem AG.

In unserem Bundesland ist mittlerweile 3G am Arbeitsplatz vorgeschrieben. AG hatte hierfür Regeln geschaffen, wie dies umgesetzt werden muss.

Mittlerweile hat er Regeln geschaffen, die über die Verordnung der Staatsregierung hinausgehen. In Teilen (für interne Schulungen) wurden 3G+, als ein PCR-Test gefordert, den der MA selber zahlen muss.

Unabhängig von der Frage, ob das sinnvoll ist, stellt sich uns die Frage, inwieweit dies der Mitbestimmung des BRs nach §87 Abs 1 unterliegt. Hier gibt es im Gremium unterschiedliche Ansichten.

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Community-Antworten (2)

C
celestro

12.11.2021 um 17:41 Uhr

jedwede Sicherheitsvorschrift, die sich nicht aus dem Gesetz ergibt, unterliegt dem MBR des BR (und damit muss der BR einer solchen Regel aktiv zustimmen, damit sie in Kraft treten kann). Das war aber vorher (eigentlich) schon so. Seltsam, das ihr euch da jetzt erst Gedanken drüber macht.

D
DummerHund

12.11.2021 um 18:53 Uhr

Sehe ich genau so wie von celestro Beschrieben

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