Einhaltung von Betriebsvereinbarungen - Möglichkeiten der Einflussnahme für den BR
Hallo Kollegen,
welche Möglichkeiten (Eskalationsstufen) gibt es, den Arbeitgeber zur konsequenten Einhaltung einer Betriebsvereinbarung zu bringen. Hintergrund ist folgender: Wir haben eine BV zur Arbeitszeit mit Gleitzeitkonto und Sollzeitüberschreitungs- und unterschreitungsmöglichkeit. Die Sollzeitkonten von 75% der Mitarbeiter sind z.T bis auf das dopplete der erlaubten Zeit überschritten, 25% liegen im Rahmen, eine Unterschreitung hat niemand. Auf Grund Arbeitsanfall, Krankheit, Urlaub versucht der Arbeitgeber zwar immer einen Abbau vorzunehmen, binnen 9 Monaten hat er es jedoch nicht geschafft die Mitarbeiter in die zulässigen Höchstgrenzen zurück zu führen. In der ersten Stufe haben wir den Arbeitgeber aufgefordert für einen Abbau innerhalb einer angemessenen Frist zu sorgen. Dies hat er auch versucht und es war eine leichte Abbautendenz zu erkennen. Nachdem wir als BR erkannt haben, dass der Zeitraum für den Abbau nicht ausreicht, haben wir die Frist verlängert. Diese läuft jetzt Ende Februar 2016 ab. Eine generelle Einhaltung der Sollzeitkonten wird dann aber immer noch nicht herbeigeführt sein. Sicherlich haben wir die Möglichkeit den Zeitraum nochmals zu verlängern, doch irgendwann verlieren diese Aufforderungen an Zugkraft und Bedeutung. Darum meine Frage: Welche Möglichkeiten habe ich den Arbeitgeber etwas mehr in die Spur zu bringen . Vielleicht könnt ihr mir einige Tipps geben. Vielen dank im voraus.
Hallo soloist, hallo hartmut, herzlichen Dank für eure Antworten. Diese haben mir sehr geholfen.
Community-Antworten (2)
16.02.2016 um 17:49 Uhr
Allgemein gesagt -also nicht allein auf eure BV Arbeitszeit bezogen- hat eine BV einen betriebsinternen Gesetzescharakter. Es besteht -wie bei jedem Gesetz- ein Rechtsanspruch auf Einhaltung. Darum gibt es auch nur eine Stufe der Eskalation: An das Arbeitsgericht. Wird also die BV seitens des AG nicht eingehalten, fordert den AG unter Fristsetzung auf, die Nichteinhaltung sofort zu beenden, spätestens aber bis zum (angemessene Frist). Gerät der AG in Verzug, geht es vor das Arbeitsgericht - das müsst ihr dann aber auch durchziehen, sonst seid ihr 'unten durch'.
16.02.2016 um 17:49 Uhr
Siehe §23 3 BetrVG Damit solltet Ihr mal aus weiter Entfernung wedeln. Hat sich bei uns als sehr hilfreich erwiesen...
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