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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Praktisches Vorgehen bei der Einhaltung einer BV zum Arbeitszeitkonto?

B
birwein
Jan 2018 bearbeitet

Einhaltung der Betriebsvereinbarung ist AG-Sache, Kontrolle ist Aufgabe des BR. Ich bin 50 % und mein Kollege ist 100 % freigestelltes BR-Mitglied. Es geht um die Arbeitszeitkonten, die explodieren bei uns in vielen Bereichen( Krankenhaus) ,wie gehen wir jetzt praktisch vor? Muss immer das Gremium entscheiden, wenn MA in der Rotphase sind oder kann/dürfen das die freigestellten selbstständig organsieren? Ich meine damit, ob wir ohne Beschluss den AG auf die Misstände hinweisen und auf Einhaltung der BV hinwirken dürfen mittels Anschreiben oder Gesprächen. Wenn AG dann nichts macht, ist eh klar Beschluss Einigungsstelle usw.

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Community-Antworten (3)

Q
quiltrr

05.12.2008 um 17:46 Uhr

Hui - geht's bei euch aber förmlich zu!

Es gibt mehrere Lösungen:

  1. Falls bei euch ein Betriebsausschuss existiert, könnt ihr die Aufgabe des Abgleichs der Zeitkonten sowie die Gespräche mit der GL an diesen delegieren. (per Beschluss eingegrenzt auf dieses Thema).

  2. Die Vorbereitung zu den Gesprächen (Sichtung der Reports etc.) kann auch ein damit vom Gremium beauftragter Arbeitsausschuss bzw. eine Arbeitsgruppe erledigen. Der Dialog mit dem AG findet dann wieder im gesamten Gremium statt.

  3. Habt ihr eine Geschäftsordnung des Betriebsrats? Dort könnt ihr auch regeln, welche Geschäfte von wem (z.B. auch dem BR-Vorsitzenden) erledigt werden können.

Bei über 2000 Mitarbeitern ist allein die Sichtung der Reports auf gehäufte Überstunden und Verletzungen der täglichen Höchstarbeitszeit die reinste Strafarbeit ... als BRV möchte ich das nicht alle 4-5 Wochen selbst machen. Da sind Ausschüsse und Arbeitsgruppen ein gutes Mittel, die Arbeit im Team aufzuteilen.

Wie ihr es auch macht: IHR entscheidet (per Beschluss) - und zwar nicht jeden Monat, sondern klärt derartige Arbeitsverteilungen vorab.

Frohes Schaffen! quiltrr

G
Galaxy

05.12.2008 um 22:29 Uhr

@birwein

ergänzend zu quiltrr

man kann den AG anschreiben und in Verhandlungen mit Ihm die BV dementsprechend ergänzen, falls dort nicht festgeschrieben ist, ab welcher Phase (grün/gelb/rot) der BV zu beteiligen ist. Ich arbeite selbst im KH, wir haben einen dementsprechenden Zugang für unseren elektronisch geführten DP der ganzen Klinik und können jederzeit auf die Arbeitszeitkonten mit Leserechten zugreifen und so stichprobenartig oder auf Nachfrage auch im Einzelfall konkret nachhalten, was wir per BV vereinbart haben. Damit meine ich bestehende Gleitzeitregelungen sowie den kompletten Pflegedienst mit den Überstunden... Wenn der AG dieses nicht will, dann verweigert einfach die Überstunden in der Pflege, dann muss auf Soll geplant werden, das funktioniert meistens nicht, also verstösst der AG gegen die MBR des BR, ihr seid nun am Zug, evtl. findet ihr noch Verstösse gegen das ArbZG und spätestens dann ist ein AG auch bereit, euch die Leserechte einzuräumen. Ihr müsst nur hartnäckig bleiben.....

Voraussetzung dafür ist natürlich ein elektronischer DP, habt ihr den?

B
birwein

08.12.2008 um 10:50 Uhr

Hallo Galaxy, ja wir haben nen EDV Dienstplan und die dazugehörigen Leserechte. Die Leute werden fast alle im Plus geplant. Die MA sind aber halt alle noch so sozial eingestellt und springen immer ein, wenn einer krank ist oder schlucken die Mehrarbeit, weil wir ja vorbauen müssen für die nächsten Pflegesatzverhandlungen mit der Krankenkasse(sprich, wir betreuen jedes Jahr mehr Patienten, als wir wirklich abgrechnet bekommen, um nächstes Jahr wieder besser da stehen zu können, Personal wird aber nicht mehr). Der BR hat jetzt wiederholt die MA informiert und gesagt, die Teilzeitkräfte sollen auf keinen Fall ihr Arbeitzeitkonto an das einer Vollzeitkraft anpassen. Und das 2.Formular der BV zur Faktorisierung sollen alle MA ausfüllen, damit die Stunden nicht doch irgendwann ausbezahlt werden. Wir haben da vereinbart, das Überstunden, Mehrarbeit, Feiertagszuschlag, Rufbereitsch., etc. faktorisiert werden kann, wenn der MA das wünscht. Nur hat bislang dieses Schreiben kaum ein MA ausgefüllt, trotzdem wir überall genau erklären, das es so wichtig ist( auch auf der Betriebsversammlung). Jetzt appelliert der AG wieder an die Leitungen, doch den MA die schlechte Lage mitzuteilen ,das ein Ausgleich der Stunden kaum zu schaffen ist und es sich doch einige MA die oder einige Stunden auszahlen lassen sollten . Wir haben 3 Geschäftsführer und Abteilungen in denen außertarifliche Zulagen gezahlt werden! Nur in der Pflege scheints nicht möglich zu sein die enormen Plusstunden abzubauen in Freizeit. Es sind zwar nicht viele in der Rotphase, aber die Gesamtstunden machen mir Sorge. Nun zu meiner eigentlichen Frage, kann ich das vom Büro her anmahnen beim AG oder brauch ich dazu den Beschluss des Gremiums. Eine Station hat sich jetzt schon gemäß BetrVG an uns gewandt und dort läuft nach Beschluss des Gremiums die Aufforderung an den AG für Abhilfe zu sorgen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, das das in den anderen Fällen auch immer so förmlich ablaufen muss. Wie macht ihr das denn so?

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