Überstunden mit Pauschalsumme
Der Arbeitgeber möchte Überstunden mit einer Pauschalsumme im Monat bezahlen.
wenn die betroffenen Arbeitnehmer dieses Angebot annehmen,hat der Betriebsrat
ein Mitbestimmungsrecht oder besteht eine Informationspflicht vom Arbeitgeber
Community-Antworten (4)
17.01.2011 um 16:51 Uhr
Gibt es einen TV? Welche Größenordnung beabsichtigt der AG?
Letztlich hätte eine solche Vereinbarung zwischen AG udn AN nicht mit der MB bei der Anordnung zu tun. Also selbst wenn eine solche Regelung möglich wäre und Bestand hätte, könnte der BR NEIN zu Mehrarbeit sagen.
17.01.2011 um 17:28 Uhr
Ja es gibt ein TV,der Arbeitgeber beabsichtigt keine Größenordnung der Überstunden,
Beispiel. 200€ alle Überstunden abgegolten
17.01.2011 um 17:55 Uhr
Das wäre eine unwirksame Formulierung. Die Abgeltung "aller" Überstunden mit einer Pauschalsumme ist sittenwidrig, da der AG die Möglichkeit hätte, 200 Überstunden zu fordern. Damit kann der AN auf einen Stunden satz rutschen, der bei über 25% unter dem üblichen Satz ist, und damit wäre eine solche Vereinbarung sittenwidrig.
Es muß eine Zahl an Überstunden benannt sein.
18.01.2011 um 09:38 Uhr
Abgesehen davon gelten TV unmittelbar und zwingend, eine derartige Regelung kommt also ohnehin nur in Frage, wenn
a) es sich um Außer-Tarif Angestellte handelt (also entweder kein GEW.-Mitglied oder Einkommen über der AT-Schwelle des TV) b) die Regelung günstiger wäre als TV - was allerdings nicht so einfach zu definieren ist. Die Vertragsgestaltung müsste dann dergestalt sein, das der AN mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit durch die Regelung im (mittelfristigen) Durchschnitt ein höheres Einkommen erzielt als bei Auszahlung der Mehrarbeit gem. TV. Das ist garantiert der Fall, wenn einfach ein wertgleiches Mehrarbeitsvolumen als Obergrenze (siehe Ulrik) der pauschal abgegoltenen Mehrarbeit angenommen wird, aber dann macht der AG einen beschissenen Schnitt, wäre also blöd so was zu machen. Aber selbst wenn man eine salomonische Regelung finden würde wäre der AG doof so was zu machen weil er per Definition immer drauflegt. Deshalb sind derartige Regelungen eigentlich ausschließlich im Bereich AT zufinden.
NB: Selbst WENN derartige Regelungen in den AV kommen und die AN blöd genug sind ihre Rechte nicht einzuklagen gibt es eine Notbremse: Der AG darf Mehrarbeit nur anordnen wenn der BR zustimmt, also braucht der BR (so es einen gibt!) nur die Notbremse zu ziehen. Also macht der AG eigentlich immer einen schlechten Schnitt.
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