Erreichbarkeit in der Freizeit
hallo zusammen,
meine storeleitung erwartet von unseren mitarbeitern während ihrer freizeit erreichbar zu sein und fordert zurückzurufen sobald das möglich ist. das ist sicher nicht sein recht!? aber,wo steht das geschrieben, damit ich ihm diese unart austreiben kann?!
vielen dank für die antworten im vorraus
Community-Antworten (1)
16.01.2011 um 21:06 Uhr
. . . das steht in Euren Arbeitsverträgen geschrieben. Darin ist vertraglich vereinbart, wann und in welchem Umfang Ihr dem Arbeitgeber zur Verfügung zu stehen habt. Und nur in dem arbeitsvertraglichen Rahmen bewegen wir uns. Ist darin Bereitschaftsdienst vereinbart, dann ist auch dieses möglich, aber keiner von Euch wird wohl eine Dauerbereitschaft vereinbart haben, oder? Und betreffs der Bereitschaftszeiten ist der BR in der Mitbestimmung . . .
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