Ehrenamt-Arbeitszeitgesetz - fällt die Arbeitszeit des BR auch darunter?
Betriebsrat ist ein Ehrenamt. Fällt ein Ehrenamt auch unter das Arbeitszeitgesetz? Kann ein Betriebsrat auch 12 Stunden im Betrieb sein und muß der AG diese Zeit vergüten?
Community-Antworten (2)
08.12.2005 um 09:49 Uhr
Diese Frage wurde so ähnlich schon mal diskutiert.
Kurz gesagt: BR-Tätigkeit ist Arbeitszeit - abereben nicht Arbeit, daher gelten die Regelungen des ArbZG nicht unbedingt.
Aber: Wieso ist ein Betriebsrat 12 Stunden im Betrieb? Da ist schon die Eigenorganisation nicht in Ordnung.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Arbeitgeber freiwillig durch Zahlung einer Arbeitszeit von 12 Stunden dokumentiert, das in seinem Betrieb nicht alles im Lot ist. Im Übrigen sieht ja das BetrVG zunächst einmal Freizeitausgleich vor.
09.12.2005 um 00:43 Uhr
Es ist nicht richtig dass BR-Tätigkeit Arbeitszeit ist. Siehe § 37 (2) und (3) BetrVG.
Wieso ist die Eigenorganisation nicht in Ordnung wenn ein BR 12 Stunden im Betrieb ist?
Wieso dokumentiert der AG so dass in seinem Betrieb nicht alles im Lot ist?
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