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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ehrenamt-Arbeitszeitgesetz - fällt die Arbeitszeit des BR auch darunter?

P
Peter
Jan 2018 bearbeitet

Betriebsrat ist ein Ehrenamt. Fällt ein Ehrenamt auch unter das Arbeitszeitgesetz? Kann ein Betriebsrat auch 12 Stunden im Betrieb sein und muß der AG diese Zeit vergüten?

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Community-Antworten (2)

V
viktor

08.12.2005 um 09:49 Uhr

Diese Frage wurde so ähnlich schon mal diskutiert.

Kurz gesagt: BR-Tätigkeit ist Arbeitszeit - abereben nicht Arbeit, daher gelten die Regelungen des ArbZG nicht unbedingt.

Aber: Wieso ist ein Betriebsrat 12 Stunden im Betrieb? Da ist schon die Eigenorganisation nicht in Ordnung.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass ein Arbeitgeber freiwillig durch Zahlung einer Arbeitszeit von 12 Stunden dokumentiert, das in seinem Betrieb nicht alles im Lot ist. Im Übrigen sieht ja das BetrVG zunächst einmal Freizeitausgleich vor.

RI
Ramses II

09.12.2005 um 00:43 Uhr

Es ist nicht richtig dass BR-Tätigkeit Arbeitszeit ist. Siehe § 37 (2) und (3) BetrVG.

Wieso ist die Eigenorganisation nicht in Ordnung wenn ein BR 12 Stunden im Betrieb ist?

Wieso dokumentiert der AG so dass in seinem Betrieb nicht alles im Lot ist?

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