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Impfstatus dafür eine Betriebsvereinbarung abschließen?

B
BRMaria
Nov 2021 bearbeitet

Hallo, wir sind ein kleine Pflegeeinrichtung. Unser AG möchte den Impfstatus der Mitabeiter abfragen. Nach dem neuen IfSG darf der das in unserem Bereich. Sollte der BR daszu eine Betriebsvereinbarung abschließen, wie mit den Daten umgegangen werden darf? Ist nicht alles im Datenschutz geregelt?

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Community-Antworten (9)

C
celestro

10.11.2021 um 16:49 Uhr

Der BR kann nur bei Regelungen mitreden, die über das Gesetz hinaus gehen und / oder wenn das Gesetz den Betriebsparteien die Möglichkeit dazu einräumt. Ob man eine BV benötigt, müsst Ihr wissen.

B
BRMaria

10.11.2021 um 16:51 Uhr

Es geht doch um Gesundheitsdaten, sollten sie nicht bestmöglich geschütz werden?

K
Kjarrigan

10.11.2021 um 16:59 Uhr

JA aber andere Gesundheitsdaten schützt der AG (hoffentlich) doch auch, oder? (AU Bescheinigungen, Atteste, BEM Unterlagen etc)

Es hindert den AG und BR ja keiner am Abschluß einer BV, aber das der AG die Abfrage und das Ergebnis vertraulich zu behandeln hat sollte jedem klar sein, oder will der AG die Liste ans "schwarze Brett" hängen? Dann sollte man zur Klarstellung vielleicht doch eine Regelung treffen

B
BRMaria

10.11.2021 um 17:10 Uhr

Sollte so sein, dass der AG gewissenhaft damit umgeht, dass stimmt. Frage nach dem Impfstatus, beinhaltet es, ob vollständig geimpft ist oder darf auch nach der 3. Impfung gefragt werden?

B
BRMaria

10.11.2021 um 17:14 Uhr

im Podcast 345 wurde von der WAF ein Vorschlag zur BV gemacht?

C
celestro

10.11.2021 um 17:28 Uhr

"Frage nach dem Impfstatus, beinhaltet es, ob vollständig geimpft ist oder darf auch nach der 3. Impfung gefragt werden?"

Du schriebst:

"Nach dem neuen IfSG darf der das in unserem Bereich."

und dazu würde meiner Auffassung nach gehören:

  1. Impfung Ja / Nein
  2. Impfung Ja / Nein
  3. Impfung Ja / Nein
R
Relfe

11.11.2021 um 09:32 Uhr

  1. Impfung Ja / Nein
  2. Impfung Ja / Nein
  3. Impfung Ja / Nein

ich glaube es reicht nach der letzten Impfung zu fragen, 1. , 2. oder 3. Impfung, da man die Folgeimpfung nur bekommen kann, wenn die vorhergehende erfolgt ist.

und nach dem Datum der letzten Impfung, weil daraus sich der Schutzstatus ergibt.

C
Catweazle

11.11.2021 um 14:54 Uhr

Es könnte auch Johnson & Johnson verimpft worden sein. Es bedeutet, dass die Anzahl und das letzte Datum kaum Rückschlüsse auf den vollständigen Impfschutz zulassen.

L
lolium

12.11.2021 um 11:03 Uhr

bei uns wurde der Impfstatus auch erhoben. Eine BV haben wir dazu nicht abgeschlossen. Es gbit eine rechtsgrundlage für die Abfrage und ich gehe davon aus, dass es im eigenen Interesse des AG ist dies besonders schützenswerten Gesundheitsdaten auch gut zu schützen - bei Verstoß dohen immerhin ordentlich Bußgelder. Wir sahen keinen Anlass dies noch zusätzlich in einer BV zu regeln. Das kann sich ja noch ändern, denn noch weiß ich nicht, was er mit dieser Info jetzt anfängt.

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