W.A.F. LogoSeminare

Corona Impfstatus und Testpflicht im Büro

R
Rumpel83
Jun 2021 bearbeitet

Hallo,

ich habe eine Frage zu dem Thema Corona. Unser Arbeitgeber in Hessen im Bereich möchte im Bürogebäude den Impfstatus aller Mitarbeiter erheben. Nicht vollständig geimpfte Personen und Personen ohne Impfung sollen verpflichtend 2 mal pro Woche einen negativen Test (Test wird vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt) beim Empfang im Büro abgeben. Begründet wird diese Maßnahme mit der Führsorgepflicht den Mitarbeitern gegenüber, welche "Angst" haben mit ungeimpften Personen im Büro zu sitzen, aber selbst geimpft sind.

Als Betriebsratsmitglied habe ich ehrlich gesagt damit erstmal ein Problem bzw. mir fehlt die gesetzliche Regelung, die solch ein Vorgehen stützen würde. Das pauschale Argument der Führsorgepflicht greift für mich persönlich nicht, denn es ist nicht ausreichend begründet bzw. das Verhältnis passt nicht. Auch im privaten Bereich darf in unserer Region (Inzidenz seit langem unter 10) mehrere Personen zusammen kommen - egal welcher Impfstatus.

Sehe nur ich das so? Wie sind hier die rechtlichen Argumente für oder gegen solch ein Vorgehen?

37104

Community-Antworten (4)

R
RudiRadeberger

17.06.2021 um 13:14 Uhr

Die Impfdaten gehen den AG nichts an. Und dieses Pauschalargument der Fürsorgepflicht ist Unsinn. Dahinter kann man nicht alles verstecken. Laut § 23a IfSG besteht keine Verpflichtung zur Impfung. Daraus ergibt sich für mich kein Grund, warum der AG sensible Gesundheitsdaten in Erfahrung bringen muss.

Wenn er seine Fürsorgepflicht anführt, kann er gerne die Zahl Testangebote erhöhen.

U
UdoWoe

17.06.2021 um 14:00 Uhr

Gesundheitsdaten, da zählt auch der Impfstatus (bis auf wenige Ausnahmen) besteht keine Verpflichtung des AN dies dem AG mitzuteilen. Der AG kann sagen, dass sich weniger Personen treffen dürfen, als wie der Gesetzgeber dies erlaubt. Auch Abstandsregelungen kann er Firmenintern festlegen. Dies ist bei uns zum Beispiel so. Solange ihr nicht im Sozialen-Bereich tätig seid, dann kann er auch MA nicht verpflichten sich testen zu lassen.

§
§§Reiter

17.06.2021 um 15:08 Uhr

Zunächst möchte ich meinen Vorrednern anschließen, der AG darf keinen Impfstatus erheben, ohne wenn und aber.

Aber auch noch ein Wort zu dieser "Begründung". "Begründet wird diese Maßnahme mit der Führsorgepflicht den Mitarbeitern gegenüber, welche "Angst" haben mit ungeimpften Personen im Büro zu sitzen, aber selbst geimpft sind." So einen Bullshit habe ich selten gehört! Medizinisch (& lt. RKI) hat eine (mit den derzeit gängigen Impfstoffen) geimpfte Person einen ca. 95%igen Schutz vor einer Infektion und einen 100%igen Schutz vor einem schweren Verlauf. D.h. es besteht ein geringes, aber vorhandenes Restrisiko, das auch eine geimpfte Person das Virus übertragen kann. Also das Risiko VON einer geimpften Person infiziert zu werden ist vergleichbar mit dem Risiko ALS geimpfte Person infiziert zu werden. Der Unterschied ist, dass die geimpfte Person vor einem schweren Verlauf geschützt ist und die ungeimpfte Person nicht. Also wenn überhaupt, hätten die Ungeimpften mehr Anlass "Angst" vor den Geimpften zu haben, als anders herum.

Der Ag will also die Mitarbeiter MIT (Impf-)SCHUTZ vor den Mitarbeitern OHNE (Impf-)SCHUTZ schützen? ...und um die Geschützten vor den Ungeschützten zu schützen will er jetzt Gesundheitsdaten erheben, die er weder erheben noch verarbeiten darf? Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen!

G
ganther

17.06.2021 um 19:29 Uhr

vielleicht ist der AG ja getrieben von dem neuen Vorschlag zur SARS-CoV2 Arbeitsschutzverordnung ab 01.07. Obwohl es meines Erachtens auch die so nicht hergibt

Ihre Antwort