Darf der BR den Impfstatus erfragen
Hallo alle zusammen, ich weiß, dass der AG den Impfstatus seiner MA nicht erfragen darf, da dies sensible Gesundheitsdaten sind.
Da wir versuchen, Lockerungen mit dem AG zu vereinbaren, haben wir als BR-Gremium überlegt, ob WIR eine Umfrage zum Impfstatus starten sollen.
Dürfen wir das ? Ggf. anonym durch Zetteleinwurf in unseren Briefkasten ?
Community-Antworten (7)
15.07.2021 um 11:13 Uhr
Grundsätzlich nein, schon von der DSGVO her nicht (Artikel 9 Absatz 1 der Datenschutzgrundverordnung).
Bei einer freiwilligen anonymen Auskunft sehe ich kein Problem.
15.07.2021 um 11:14 Uhr
Ich würde da vorsichtig sein. Welche Erkenntnis bringt euch ein anonymer Zettel im Briefkasten? Da wird doch bloß gelogen. Auf diese Erkenntnisse würde ich keine Lockerungen aufbauen.
Der Impfstatus wird durch den Impfpass belegt. Und der geht den BR unter dem Strich genauso wenig etwas an, wie den AG.
15.07.2021 um 11:25 Uhr
Fragen kann man, aber da der MA nicht antworten braucht und sogar falsch antworten darf, ist das Ergebnis wertlos. (ist auch gut so, das geht den AG und BR nix an) Die Lockerungen kann man rechtssicher nur auf Grundlage der allgemeinen Verordnungen machen, dann bekommt man auch kein Problem, wenn ein MA erkrankt.
Schau in die aktuell geltenden Corona-Verordnungen und aufgrund dessen schlagt ihr Lockerungen vor.
15.07.2021 um 12:38 Uhr
Danke für die schnellen Antworten - genau so habe ich das auch gesehen. Eine anonyme Fragerunde bringt nix - dann könnte jemand 20 Zettel einwerfen, wenn er will. Und nicht anonym ist rechtlich nicht tragbar .
15.07.2021 um 13:12 Uhr
Ob der Impfstatus erfragen werden darf oder nicht ist so klar überhaupt nicht entschieden. Alle Gesetze, auf die Bezug genommen wird, kennen nicht das aktuelle Infektionsschutzgesetz und auch aus dem lassen sich Pflichten ableiten, zu deren Erbringung der AG solche Informationen benötigt. Und relevante Informationen darf der AG gem DSGVO durchaus auch erfragen.
Verschiedene Experten versuche nur, teilweise auch sehr ideologisch, die Fallfrage aktuell theoretisch auszulegen.
Kurzum: in dieser speziellen Lage wird es kaum ein Problem sein, eine freiwillige Umfrage zu starten und die Übersicht nach Ende der Pandemie wieder zu löschen. Manchmal heiligt der Zweck auch in Rechtsfragen die Mittel und der sollte hier unbestritten im Vordergrund stehen.
15.07.2021 um 14:15 Uhr
Um Lockerungen zu beschließen, ist es nicht notwendig den Impfstatus eines Mitarbeiters zu wissen. Was soll das bitte bringen diesen zu erfragen? Wenn 30 Mitarbeiter geimpft sind gibt es keine Maskenpflicht, sind es nur 29 Mitarbeiter dann bleibt die Maskenpflicht? Macht es lieber so, das ihr Lockerungen für Geimpfte beschließt und lasst die Mitarbeiter dann selber entscheiden ob sie diese haben möchten und dem AG dann ihren Impfstatus sagen.
16.07.2021 um 12:10 Uhr
Die aktuelle Arbeitsschutzverordnung lässt gar keinen Spielraum. Sie unterscheidet nicht zwischen Geimpften und Ungeimpften. Einzige Ausnahme: Wenn ALLE geimpft sind. Die Umfrage ist demnach unnötig.
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