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Darf der BR den Impfstatus erfragen

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Bad_skull
Jul 2021 bearbeitet

Hallo alle zusammen, ich weiß, dass der AG den Impfstatus seiner MA nicht erfragen darf, da dies sensible Gesundheitsdaten sind.

Da wir versuchen, Lockerungen mit dem AG zu vereinbaren, haben wir als BR-Gremium überlegt, ob WIR eine Umfrage zum Impfstatus starten sollen.

Dürfen wir das ? Ggf. anonym durch Zetteleinwurf in unseren Briefkasten ?

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Community-Antworten (7)

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Mathias8282

15.07.2021 um 11:13 Uhr

Grundsätzlich nein, schon von der DSGVO her nicht (Artikel 9 Absatz 1 der Datenschutzgrundverordnung).

Bei einer freiwilligen anonymen Auskunft sehe ich kein Problem.

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RudiRadeberger

15.07.2021 um 11:14 Uhr

Ich würde da vorsichtig sein. Welche Erkenntnis bringt euch ein anonymer Zettel im Briefkasten? Da wird doch bloß gelogen. Auf diese Erkenntnisse würde ich keine Lockerungen aufbauen.

Der Impfstatus wird durch den Impfpass belegt. Und der geht den BR unter dem Strich genauso wenig etwas an, wie den AG.

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Relfe

15.07.2021 um 11:25 Uhr

Fragen kann man, aber da der MA nicht antworten braucht und sogar falsch antworten darf, ist das Ergebnis wertlos. (ist auch gut so, das geht den AG und BR nix an) Die Lockerungen kann man rechtssicher nur auf Grundlage der allgemeinen Verordnungen machen, dann bekommt man auch kein Problem, wenn ein MA erkrankt.

Schau in die aktuell geltenden Corona-Verordnungen und aufgrund dessen schlagt ihr Lockerungen vor.

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Bad_skull

15.07.2021 um 12:38 Uhr

Danke für die schnellen Antworten - genau so habe ich das auch gesehen. Eine anonyme Fragerunde bringt nix - dann könnte jemand 20 Zettel einwerfen, wenn er will. Und nicht anonym ist rechtlich nicht tragbar .

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Pickel

15.07.2021 um 13:12 Uhr

Ob der Impfstatus erfragen werden darf oder nicht ist so klar überhaupt nicht entschieden. Alle Gesetze, auf die Bezug genommen wird, kennen nicht das aktuelle Infektionsschutzgesetz und auch aus dem lassen sich Pflichten ableiten, zu deren Erbringung der AG solche Informationen benötigt. Und relevante Informationen darf der AG gem DSGVO durchaus auch erfragen.

Verschiedene Experten versuche nur, teilweise auch sehr ideologisch, die Fallfrage aktuell theoretisch auszulegen.

Kurzum: in dieser speziellen Lage wird es kaum ein Problem sein, eine freiwillige Umfrage zu starten und die Übersicht nach Ende der Pandemie wieder zu löschen. Manchmal heiligt der Zweck auch in Rechtsfragen die Mittel und der sollte hier unbestritten im Vordergrund stehen.

B
BRHamburg

15.07.2021 um 14:15 Uhr

Um Lockerungen zu beschließen, ist es nicht notwendig den Impfstatus eines Mitarbeiters zu wissen. Was soll das bitte bringen diesen zu erfragen? Wenn 30 Mitarbeiter geimpft sind gibt es keine Maskenpflicht, sind es nur 29 Mitarbeiter dann bleibt die Maskenpflicht? Macht es lieber so, das ihr Lockerungen für Geimpfte beschließt und lasst die Mitarbeiter dann selber entscheiden ob sie diese haben möchten und dem AG dann ihren Impfstatus sagen.

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rsddbr

16.07.2021 um 12:10 Uhr

Die aktuelle Arbeitsschutzverordnung lässt gar keinen Spielraum. Sie unterscheidet nicht zwischen Geimpften und Ungeimpften. Einzige Ausnahme: Wenn ALLE geimpft sind. Die Umfrage ist demnach unnötig.

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