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Auskunft zum Impfstatus bei Quarantäne

P
papierbr
Okt 2021 bearbeitet

Hallo zusammen, mein Arbeitgeber möchte zum Prüfen des Anspruchs der Lohnersatzleistung aus dem Infektionsschutzgesetzt den Impfstatus bei einer Quarantäne abfragen. Ich finde dazu nichts in den Landesverordnungen...Wir sind produzierendes Gewerbe in Südbrandenburg, haben also KollegenInnen aus Brandenburg und Sachsen. Nach meiner Meinung darf er den Status unter Einhaltung des Datenschutzes abfragen, für Nichtgeimpfte erfolgt dann keine Ersatzleistung. Wie seht ihr das?

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Community-Antworten (6)

C
Catweazle

10.10.2021 um 17:09 Uhr

Das sehe ich genauso. Bei angeordneter Quarantäne tritt der Arbeitgeber lediglich in Vorleistung. Ungeimpfte haben keinen Anspruch.

P
papierbr

10.10.2021 um 19:42 Uhr

Mir geht es um die Abfrage des Impfstatus durch den AG, muss der AN im Fall einer Quarantäne den Impfstatus (Geimpft, Genesen, Nichtgeimpft) preisgeben um den AG in die Lage der Ersatzleistung zubringen. Das dann Nichtgeimpfte keinen Anspruch haben steht im Infektionsschutzgesetz.

M
Matze

10.10.2021 um 22:08 Uhr

Siehe mal hier, ist auch gut verständlich: https://www.mdr.de/ratgeber/recht/rechtsfragen-impfstatus-arbeitgeber-arbeitnehmer-impfung-100.html

Rechtsanspruch auf Einsicht in den Impfpass hat der Arbeitgeber wohl nicht, allerdings ist er auch nicht verpflichtet in Vorleistung die Kosten für die Quarantäne zu tragen. Heißt, wenn der Arbeitnehmer auf diesen Datenschutz besteht, könnte der Arbeitgeber die nicht geleistete Arbeit auch nicht bezahlen wollen. Der Arbeitnehmer muss damit rechnen den Lohnausfall vor Gericht einklagen zu müssen. Interessant wird's, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer wegen versuchter Erschleichung von Leistungen kündigt (Untreue). Wie das ganze ausgehen wird, wird wohl die Zukunft zeigen. Vergleichbare Urteile sind mir nicht bekannt.

R
rtjum

11.10.2021 um 09:41 Uhr

P
papierbr

13.10.2021 um 13:23 Uhr

Danke an Euch

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