Auskunft zum Impfstatus bei Quarantäne
Hallo zusammen, mein Arbeitgeber möchte zum Prüfen des Anspruchs der Lohnersatzleistung aus dem Infektionsschutzgesetzt den Impfstatus bei einer Quarantäne abfragen. Ich finde dazu nichts in den Landesverordnungen...Wir sind produzierendes Gewerbe in Südbrandenburg, haben also KollegenInnen aus Brandenburg und Sachsen. Nach meiner Meinung darf er den Status unter Einhaltung des Datenschutzes abfragen, für Nichtgeimpfte erfolgt dann keine Ersatzleistung. Wie seht ihr das?
Community-Antworten (6)
10.10.2021 um 17:09 Uhr
Das sehe ich genauso. Bei angeordneter Quarantäne tritt der Arbeitgeber lediglich in Vorleistung. Ungeimpfte haben keinen Anspruch.
10.10.2021 um 19:42 Uhr
Mir geht es um die Abfrage des Impfstatus durch den AG, muss der AN im Fall einer Quarantäne den Impfstatus (Geimpft, Genesen, Nichtgeimpft) preisgeben um den AG in die Lage der Ersatzleistung zubringen. Das dann Nichtgeimpfte keinen Anspruch haben steht im Infektionsschutzgesetz.
10.10.2021 um 22:08 Uhr
Siehe mal hier, ist auch gut verständlich: https://www.mdr.de/ratgeber/recht/rechtsfragen-impfstatus-arbeitgeber-arbeitnehmer-impfung-100.html
Rechtsanspruch auf Einsicht in den Impfpass hat der Arbeitgeber wohl nicht, allerdings ist er auch nicht verpflichtet in Vorleistung die Kosten für die Quarantäne zu tragen. Heißt, wenn der Arbeitnehmer auf diesen Datenschutz besteht, könnte der Arbeitgeber die nicht geleistete Arbeit auch nicht bezahlen wollen. Der Arbeitnehmer muss damit rechnen den Lohnausfall vor Gericht einklagen zu müssen. Interessant wird's, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer wegen versuchter Erschleichung von Leistungen kündigt (Untreue). Wie das ganze ausgehen wird, wird wohl die Zukunft zeigen. Vergleichbare Urteile sind mir nicht bekannt.
11.10.2021 um 09:41 Uhr
ziemlich gut erklärt auch hier https://www.ensecur.de/datenschutz-beim-impfstatus-was-darf-der-arbeitgeber/
13.10.2021 um 13:23 Uhr
Danke an Euch
Verwandte Themen
Unzulässige Kündigung bei Anordnung häuslicher Quarantäne
Nur mal so zur INFO Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 15.04.2021 - 8 Ca 7334/20 - Unzulässige Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen behördlich angeordneter häuslicher Quarantäne während Virus-Pan
AG nötigt Mitarbeiter die Quarantäne mit Urlaub zu belegen
Ich bitte um Hilfe, denn selten hat der AG mich so wahnsinnig gemacht. Folgender Sachverhalt: Wir sind ein sozialer Verein, mit dem Schwerpunkt der offenen Jugendarbeit. 15 fest angestellte Person
Wer ordnet die Quarantäne bzw. die Lohnfortzahlung in der Quarantäne an?
Hallo Kollegen, ich hoffe trotz dieser momentanen teils undurchsichtigen Situation kann mir jemand helfen. Bei uns in der Firma sind jetzt mehrere Quarantänefälle aufgetreten. Die Kollegen wurden vom
Urlaub/Lohnfortzahlung während Quarantäne
Quelle: Tagesschau.de Kein Urlaub nötig für die Quarantäne Stand: 26.08.2020 17:59 Uhr Rückkehrer aus Risikogebieten müssen laut Gesundheitsministerium für die folgende Quarantäne keinen Urlaub
Darf der BR den Impfstatus erfragen
Hallo alle zusammen, ich weiß, dass der AG den Impfstatus seiner MA nicht erfragen darf, da dies sensible Gesundheitsdaten sind. Da wir versuchen, Lockerungen mit dem AG zu vereinbaren, haben wir als