Ersthelfer
Wir sind ein Filialunternehmen mit mehr als 500 Filialen und ca. 1400 Mitarbeitern. Muss in jeder Filiale ein Ersthelfer sein, ist dieses vom Gesetzgeber vorgeschrieben?
Community-Antworten (2)
12.01.2011 um 15:09 Uhr
Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten ist ein Ersthelfer Vorschrift! Besser sind zwei, denn der eine hat ja auch einmal Urlaub und bei einem Unfall kanst Du schlecht erst den Ersthelfer aus der Nachbarfiliale holen. Und denke auch an den Schichtbetrieb! Es geht immer um die "anwesenden" Versichterten.
13.01.2011 um 19:54 Uhr
Als Sifa muss ich Dir sagen, schau mal in die BGV A1 §26 und dann müsst Ihr entscheiden. Tanzbär hat spricht wahr!!!
Verwandte Themen
Nachtschicht/Ersthelfer
ÄlterHallo zusammen, wir haben ein Problem, unser Arbeitgeber möchte gerne die anwesenden Personen für unsere Nachtschicht von 3 + Wachmann, auf 2 ohne Wachmann kürzen. Gibt es eine Möglichkeit da einz
Ersthelfer im Betrieb .
ÄlterHallo zusammen . Wir gehören einem Konzern. Vor 2 Jahren sind wir in das Gebäude vom Mutterfirma eingezogen . Unsere Firma mietet die Räume an und läuft unter eigenem Namen . Nun möchte unser AG kein
Ersthelfer
ÄlterHallo, In unserer Filiale sind 20 MA beschäftigt die unterschiedlich arbeiten. Zwei davon sind Ersthelfer aber nur teilzeitkräfte und sind nicht jeden Tag da. Frage: muss nicht der Filialleiter ei
Arbeits/Gesundheitsschutz - muss der Arbeitgeber die Kosten für betriebliche Ersthelferkurse tragen?
ÄlterWir sind ein Unernehmen mit über 200 Beschäftigten. Laut des Betriebsarztes müssen wohl in so einem Betrieb Ersthelfer vorhanden sein. Das Unternehmen bietet über die Berufsgenossenschaft ein 2 Tag
Sicherheitsbeauftragter und Ersthelfer unter Zwang ?
ÄlterKann die Marktleitung einfach Mitarbeiter zum Ersthelfer und Sicherheitsbeauftragten bestimmen ? Was ist wenn das keiner machen will ? Unser ML will nun zwischen Mitarbeitern losen weil keiner den