Erstellt am 10.03.2021 um 07:31 Uhr von relfe
Hallo,
die Pflicht Ersthelfer vorzuhalten entsteht aus dem Arbeitzschutzgesetz und der Vorschrift 1 vom DGVU.
Nein, der Filialleiter muss nicht Ersthelfer sein.
Der AG ist verpflichtet Ersthelfer bereitzustellen, das kann jeder AN sein der geeignet ist und eine entsprechende Ausbildung hat.
Als BR kann man darauf hinweisen und der ASA muss darauf hinweisen, im ASA sind auch immer 2 BRM Mitglied.
Die Arbeitspläne aus dem Grund zu versagen, weil kein Ersthelfer vor Ort ist, ist meiner Einschätzung nach nicht gerechtfertigt.
Der AG trägt das Risiko und die Konsequenzen, wenn bei einer Prüfung das Fehlen eines Ersthelfers auffällt.
Man kann natürlich ggf. die zuständige BG darauf hinweisen, wenn der AG sich da Uneinsichtig zeigt.
Erstellt am 10.03.2021 um 08:59 Uhr von xyz68
Wir haben zumindest schon Mehrarbeitsschichten abgesagt, da kein Ersthelfer dabei war und wir hatten einige Zeit lang auch externe Ersthelfer in bestimmten Schichten, da wir die Ersthelfer nicht intern abdecken konnten.
Erstellt am 10.03.2021 um 09:07 Uhr von takkus
Mit etwas Cleverness und Investition lässt der ArbGeb alle Mitarbeiter zu Ersthelfern ausbilden.