W.A.F. LogoSeminare

Ersthelfer

A
A.B
Mrz 2021 bearbeitet

Hallo,
In unserer Filiale sind 20 MA beschäftigt die unterschiedlich arbeiten. Zwei davon sind Ersthelfer aber nur teilzeitkräfte und sind nicht jeden Tag da. Frage: muss nicht der Filialleiter ein Ersthelfer schein auch machen, weil er jeden Tag da ist? Kann der BR von dem AG das verlangen? Und die Arbeitspläne aus diesem Grund nicht genehmigen?

39903

Community-Antworten (3)

R
Relfe

10.03.2021 um 08:31 Uhr

Hallo, die Pflicht Ersthelfer vorzuhalten entsteht aus dem Arbeitzschutzgesetz und der Vorschrift 1 vom DGVU.

Nein, der Filialleiter muss nicht Ersthelfer sein. Der AG ist verpflichtet Ersthelfer bereitzustellen, das kann jeder AN sein der geeignet ist und eine entsprechende Ausbildung hat. Als BR kann man darauf hinweisen und der ASA muss darauf hinweisen, im ASA sind auch immer 2 BRM Mitglied.

Die Arbeitspläne aus dem Grund zu versagen, weil kein Ersthelfer vor Ort ist, ist meiner Einschätzung nach nicht gerechtfertigt. Der AG trägt das Risiko und die Konsequenzen, wenn bei einer Prüfung das Fehlen eines Ersthelfers auffällt.

Man kann natürlich ggf. die zuständige BG darauf hinweisen, wenn der AG sich da Uneinsichtig zeigt.

X
XYZ68

10.03.2021 um 09:59 Uhr

Wir haben zumindest schon Mehrarbeitsschichten abgesagt, da kein Ersthelfer dabei war und wir hatten einige Zeit lang auch externe Ersthelfer in bestimmten Schichten, da wir die Ersthelfer nicht intern abdecken konnten.

T
takkus

10.03.2021 um 10:07 Uhr

Mit etwas Cleverness und Investition lässt der ArbGeb alle Mitarbeiter zu Ersthelfern ausbilden.

Ihre Antwort