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Arbeits/Gesundheitsschutz - muss der Arbeitgeber die Kosten für betriebliche Ersthelferkurse tragen?

J
Jürgen
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind ein Unernehmen mit über 200 Beschäftigten. Laut des Betriebsarztes müssen wohl in so einem Betrieb Ersthelfer vorhanden sein. Das Unternehmen bietet über die Berufsgenossenschaft ein 2 Tagesseminar in unserem Hause an, will aber das die Mitarbeiter dafür nicht bezahlt werden. Also die Mitarbeiter können einen Erste Hilfe Kurs mitmachen müssen aber dafür Urlaub machen.

Was kann der Betriebsrat in diesem Fall tun? Sind Ersthelfer nicht Pflicht? Wo kann ich darüber was nachlesen?

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Community-Antworten (2)

O
ola!

01.07.2005 um 01:48 Uhr

Wenn im Betrieb Ersthelfer vorhanden sein müssen, trägt der AG auch die Kosten hierfür. Included die Ausbildungsstunden und die Gebühren. Fragt einfach bei Eurer Berufsgenossenschaft nach. Die Ersthelfer sind schliesslich "für das Unternehmen tätig" Sorry, nen §§ hab ich grad nicht. In den mir bekannten Unternehmen wurde das in diesen Fällen aber so geregelt.

Z
zicke56

01.07.2005 um 13:35 Uhr

Der AG darf keinerlei Kosten für die Ersthelferuasbildung an die AN weitergeben. ANzahl der Ersthelfer ergibt sich aus den anwesenden Beschäftigten. Dazu gibt es verschiedene gesetzliche Bestimmungen u.a. Arbeitsschutzgesetz (§ 10) sowie Bestimmungen der BG'n u.a. BGVA 1,§§ 2 und 26.

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