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Nachtschicht/Ersthelfer

S
Springhexe
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben ein Problem, unser Arbeitgeber möchte gerne die anwesenden Personen für unsere Nachtschicht von 3 + Wachmann, auf 2 ohne Wachmann kürzen. Gibt es eine Möglichkeit da einzugreifen und die Anzahl der Arbeitnehmer auf 3 Personen zu lassen, da sonst die Gefahr eines Ausfalls zu gross ist und immer andere Kollegen die nicht in der Schicht geplant waren, einspringen müssen.

Ein anderes Problem ist auch noch, dass nicht jeder Kollege einen Ersthelfer hat und lt. Vorgabe müssen ja 5 % der anwesenden Beschäftigten Ersthelfer sein. Gibt es da vielleicht eine Sonderregelung.

Danke Euch im Voraus für Eure Hilfe!

4.90801

Community-Antworten (1)

A
Akira

04.01.2007 um 18:26 Uhr

Erste Hilfe

Unter der Ersten Hilfe ist die sofort einsetzende Hilfe zu verstehen, die einem Unfallverletzten oder akut Erkrankten zuteil wird, bis ärztliche Hilfe eintrifft. Jedes Unternehmen muss dafür sorgen, dass nach einem Arbeitsunfall oder bei einer akuten Erkrankung unverzüglich Erste Hilfe geleistet und eine Behandlung durch einen Arzt veranlasst werden kann. Hierfür müssen Meldeeinrichtungen, Erste-Hilfe-Material, Rettungsgeräte und -transportmittel in geeigneter Form sowie ausgebildetes Personal zur Verfügung stehen.

Entsprechend den betrieblichen Verhältnisse ist durch Meldeeinrichtungen (in der Regel Fernsprecher) und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass die Rettungskette ausgelöst und ärztliche Hilfe an den Einsatzort geholt werden kann. Es ist zweckmäßig, einen Alarmplan aufzustellen und die Notrufnummer des Rettungsdienstes an jedem Fernsprechapparat anzugeben. Der Notruf sollte folgende Fragen beantworten: Wo geschah es? Was geschah? Wie viele Verletzte? Welche Art von Verletzungen? Rückfragen sind abzuwarten.

Ersthelfer sind in der Ersten Hilfe ausgebildete Personen; je nach Anzahl der Beschäftigten muss eine Mindestzahl von Ersthelfern zur Verfügung stehen:

bei 2 bis zu 20 anwesenden Beschäftigten ein Ersthelfer bei mehr als 20 anwesenden Beschäftigten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 % der Beschäftigten, bei sonstigen Betrieben 10 %.

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