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Ersthelfer im Betrieb .

J
Juri11
Nov 2018 bearbeitet

Hallo zusammen . Wir gehören einem Konzern. Vor 2 Jahren sind wir in das Gebäude vom Mutterfirma eingezogen . Unsere Firma mietet die Räume an und läuft unter eigenem Namen . Nun möchte unser AG keine Ersthelfer für unsere Abteilung ausbilden mit der Begründung die andere Firma hat ersthelfer und das reicht. Im Ernstfall sollen wir an die wenden . Wer hat Erfahrung, oder kann mir einen Tipp geben Ich weiß wieviel es sein müssen, bin mir unsicher ob er Recht hat

Vielen Dank im Voraus

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Community-Antworten (2)

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kratzbürste

31.10.2018 um 08:39 Uhr

Womit ein erstes Indiz gegeben ist, dass ihr im Sinne des § 1 BetrVG ein gemeinsamer Betrieb seid.

C
Catweazle

01.11.2018 um 14:19 Uhr

Der Berufsgenossenschaft ist es egal ob jeder einzelne Betrieb genügend Ersthelfer hat. Hauptsache insgesamt sind es genug.

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