Erstellt am 03.11.2014 um 16:30 Uhr von paula
Schulungen außerhalb der regulären AZ sollten die absolute Ausnahme sein. Es gibt aus meiner Sicht kaum Gründe, die so etwas rechtfertigen können. Der AG soll Schulungen als Teil der Tätigkeit begreifen und dann ist es eine Selbstverständlichkeit sein, dass diese während der normalen AZ stattfinden.
nichts anderes sollte für die von Dir genannten Themen gelten
Erstellt am 03.11.2014 um 19:56 Uhr von gironimo
Ihr braucht keine gesetzliche Regelung (abgesehen davon das derartige Schulungen als Arbeit zu werten sind). Da Ihr in der Mitbestimmung seit, können Schulungen nur mit Eurer Zustimmung außerhalb der Arbeitszeit statt finden. Also schlagt eine Regelung vor, über die mit dem Arbeitgeber verhandelt werden kann (bis hin zur Einigungsstelle). Stimmt erst zu, wenn Ihr Euch geeinigt habt. Untersagt es dem AG Schulungen ohne Eure Zustimmung außerhalb der Arbeitszeit anzuordnen, falls er es tut.