Was ist unter ärztlicher Dauerbehandlung zu verstehen?
Hallo zusammen und alles Gute im Neuen Jahr.
Gem. RTV Angestellte des Baugewerbes §4, Ziff. 4.1 sind Angestellte für die Erledigung von Arztbesuchen unter Fortzahlung des Gehaltes von der Arbeit freizustellen, wenn der Arztbesuch nachweislich während der Arbeitszeit erforderlich ist und "keine Dauerbehandlung" vorliegt.
Was ist unter dem Begriff "Dauerbehandlung" konkret zu verstehen und wie ist diese eingegrenzt?
Im Voraus recht herzlichen Dank für Eure Unterstützung.
Community-Antworten (3)
10.01.2011 um 15:32 Uhr
@JoRei Das ist Definitionssache. Eine Dauerbehandlung kann bereits bei einer mehrwöchigen manuellen Therapie bei einem Krankengymnasten enstehen - man muss nicht erst chronisch krank sein.
11.01.2011 um 08:32 Uhr
Hallo zusammen,
meine Frage ist damit leider noch nicht beantwortet. Handelt es sich nur dann um eine Dauerbehandlung, wenn diese sich über einen gewissen Zeitraum täglich stationär oder ambulant ununterbrochen vorgenommen wird oder liegt eine Dauerbehandlung auch dann vor, wenn jemand beispielsweise regelmäßig einmal monatlich zur ärztlichen Untersuchung muss? Wer bestimmt, ob eine Dauerbehandlung vorliegt? Kennt jemand evtl. einschlägige Gerichtsurteile?
11.01.2011 um 14:27 Uhr
Was damit gemeint ist, haben die vertragsschließenden Parteien evtl. in einer Protokollnotiz festgehalten. Also bei der IG BAU nachfragen...
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