Hallo zusammen und alles Gute im Neuen Jahr.

Gem. RTV Angestellte des Baugewerbes §4, Ziff. 4.1 sind Angestellte für die Erledigung von Arztbesuchen unter Fortzahlung des Gehaltes von der Arbeit freizustellen, wenn der Arztbesuch nachweislich während der Arbeitszeit erforderlich ist und "keine Dauerbehandlung" vorliegt.

Was ist unter dem Begriff "Dauerbehandlung" konkret zu verstehen und wie ist diese eingegrenzt?

Im Voraus recht herzlichen Dank für Eure Unterstützung.