Hallo,
ist der AG verplichtet, daß Anzeigen von Nebentätigkeiten bei den MA einzufordern? Wenn der MA es nicht anzeigt, hat der AG auch keine Kontrolle z.B. über das Einhalten von Höchstarbeitszeiten. Inwieweit kann der Betriebsrat den AG verpflichten, sich die Info`s von den MA einzuholen. Gibt es da irgendeine Rechtsgrundlage für den BR. Bei uns sollen einige Dienstarten neue Dienstzeiten bekommen (Beretschaftsdienste, ärztlicher Bereich). Unser BR-Vorsitzender meint, wir (der Betriebsrat) müssen über die Nebentätigkeiten bescheid wissen, damit wir kontrollieren können, ob Höchstarbeitszeiten nicht überschritten werden. Geht das nicht zuweit?
Danke und Gruß
Hatschepsut67