Zusatzvereinbarung Zuschläge beziehen sich auf die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden und entfallen somit bei sämtlichen Ausfallzeiten des Mitarbeiters - zulässig?
Ich habe vom Arbeitgeber eine Zusatzvereinbarung bekommen.
da steht drin:
Der Mitarbeiter erhält einen steuer und beitragsfreien monatlich zu erarbeitenden Zuschlag für Sonn Feiertags und Nachtarbeit in höhe von Max. Eur. 150,00 Entfallen für die Steuer und Beitragsfreiheit die gesetzlichen Grundlagen entsteht kein Rechtsanspruch auf Zahlung Die Berechnung stelt sich wie folg da:
Nachtzuschläge : zwischen 20: und 6:00 Uhr werden 25% des Stundenlohnes bezahlt. Feiertags und Sonntagszuschläge:
Für an Sonn und Feiertagen geleistete Arbeit word ein Zuschlag von 50 % des Stundenlohnes bezahlt
Die Zuschläge beziehen sich auf die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden und entfallen somit bei sämtlichen Ausfallzeiten des Mitarbeiters.
Frage?
Ist es zulässig ? Da ich nur Spätschichten Arbeite und ich somit jeden Tag von 14 - 23 Uhr arbeite und ich somit die Grenze 150 € schon mit einer Woche abgedecke, dass ich für die nächsten 3 Wochen nicht bezahlt werde ? Wo ich genauso zwischen 20 und 6 Uhr arbeite. Ist die Zusatzvereinbarung überhaupt wirksam? würde mich über Innovative Antworten freuen.
mfg
Lars
Ich bin im Betriebsrat erst neu und mit Ihrer Antwort könnte ich auch anderen helfen. Falls Sie Paragrafen wissen können Sie die mir gern zukommen lassen.
Community-Antworten (3)
28.03.2008 um 13:27 Uhr
Hallo Lars, habt ihr einen Tarifvertrag? Wenn ja , steht dieser über dem Arbeitsvertrag. Im Arbeitsvertrag, darf es keine Regelungen geben, die den Arbeitnehmer schlechter stellen.
28.03.2008 um 16:32 Uhr
Hallo Lars da gratuliere ich Dir aber zu einem Stundensatz von 40€. Alle Achtung!
29.03.2008 um 22:10 Uhr
Nach Deiner Darstellung könnte man das auch so interpretieren, dass Du durchaus auch mehr Zuschlag bekommen kannst - dann aber steuer- und sozialversicherungsbeitragspflichtig. Oder mit einem Zeitzuschlag in ein Arbeitszeitkonto . Umsonst arbeitest Du wohl ohnehin nicht, da ja wohl für die Arbeitzeit ein Stundenlohn bezahlt wird. Es geht hier wohl um einen Zuschlag!
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