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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Bildschirmarbeitsplatz - Abgrenzungskriterien?

O
olivia
Jan 2018 bearbeitet

muss ein Mitarbeiter ohne Unterbrechung 1 Stunde am Bildschirm sitzen , damit sein Arbeitsplatz ein Bildschirmarbeitsplatz ist. oder gilt das auch wenn er den ganzen Tag hauptsächlich seine infos aus dem Bildschirm erhält wie z. .b bei einem Kundenserviccenter?Kontoführung usw.?

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Community-Antworten (9)

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pit47

20.10.2006 um 15:20 Uhr

Hallo olivia, Beschäftigte am Bildschirmarbeitsplatz sind Beschäftigte, die gewöhnlich bei einem nicht unwesentlichen Teil ihrer normalen Arbeit ein Bildschirmgerät benutzen. Also es kann auch weniger als eine Stunde ohne Unterbrechung sein. Auch wenn ein MA von 8 Stunden Arbeitszeit ca. 3 Stunden, verteilt auf die 8 Stunden, am Bildschirm arbeitet geht man von einem Bildschirmarbeitsplatz aus.

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Fayence

20.10.2006 um 15:35 Uhr

pit47, Deine Definition ist mittlerweile überholt.

olivia mehr dazu siehe hier:

http://www2.gb.tu-clausthal.de/Bildschirm/index.php?font=normal&menu=aboutba

Ramses II, gilt für den Laptop aber nur dann, wenn dieser einen Arbeitsrechner ersetzt.

P
pit47

20.10.2006 um 16:59 Uhr

Hallo Fayence, schönen Dank für deinen Hinweis, mann/frau lernt immer wieder dazu.

F
Fayence

20.10.2006 um 18:14 Uhr

"wann ist ein Arbeitsplatz ein Bildschirmarbeitsplatz? in einer Bank mit 490 MA gibt es offiziell nur einen Bildschirmarbeitsplatz..........."

"Lasst mich raten: Die AN sind sehr gut mit LapTops ausgestattet?"

"Wenn ich irgendwo im Betrieb einen einsatzbereiten PC/LapTop oder sonstiges aufstelle, dann ist dieser Platz ein Bildschirmarbeitsplatz und muss den Anforderungen an einen Bildschirmarbeitsplatz genügen."

Lieber Ramses II, Deine beiden Antworten bringe ich dann aber auch nicht ganz überein! ;-)

Habe mich mit dem "Arbeitsrechner" blöde ausgedrückt! Wenn also ein Laptop regelmässig an einem Arbeitplatz eingesetzt werden soll, gilt die Bildschirmarbeitsverordnung. Zu lösen über: Laptop rein in die Dockingstation, Blick auf einen externen Monitor und tippen über eine externe Tastatur.

Besser? Oder meintest Du etwas ganz anderes?

F
Fayence

20.10.2006 um 23:43 Uhr

Ramses II, grrrrr!

Deine Antwort "Die AN sind sehr gut mit LapTops ausgestattet" impliziert, dass durch den Einsatz dieser, es sich nicht um Bildschirmarbeitsplätze handelt!

Deine Antwort in diesem Thread beinhaltet aber eine andere Aussage! Was verstehe ich hier nicht?

P.S. Wenn ich Dich ausnahmsweise mal nicht verstehe, frage ich zumindest nach! ;-))

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Fayence

20.10.2006 um 23:58 Uhr

Ramses II, melde gehorsamst: "Diese Aussage habe ich jetzt verstanden." ;-)

A
Akira

21.10.2006 um 00:51 Uhr

Die arbeiten noch nach alter Manier, Papier und Bleistift :-)

Bildschirmarbeitsplätze

Bildschirmarbeitsplätze sind Arbeitsplätze, einschließlich der unmittelbaren Arbeitsumgebung, die mit Bildschirmgeräten sowie gegebenenfalls mit Zusatzgeräten ausgestattet sind. Die Arbeitsaufgabe und die Arbeitszeit am Bildschirm bestimmen überwiegend die Tätigkeit der Beschäftigten. Mit Anzeigegeräten ausgerüstete Führerstände von Fahrzeugen und Arbeitsplätze mit Überwachungsmonitor gelten nicht als Bildschirmarbeitsplatz.

Zur Vermeidung von Unfall- und Gesundheitsgefahren sowie psychosozialen Belastungen gelten bei Bildschirmarbeitsplätzen grundsätzlich die gleichen Festlegungen wie für Büroarbeitsplätze. Darüber hinaus sind weitere Anforderungen zu erfüllen, um möglichen Beschwerden vorzubeugen. Körperliche Belastungen können z. B. durch Zwangshaltungen von Kopf, Hals und Rücken, durch starre Augenhaltung und durch Haltearbeit der Arme und Hände entstehen. Psychosoziale Belastungen sind z. B. Stress und Mobbing.

Die Bildschirmarbeitsverordnung legt sicherheitstechnische und ergonomische Mindestanforderungen an das Bildschirmgerät, an den Arbeitsplatz und die Arbeitsumgebung, an die Arbeitsorganisation und an die Software fest. Der Arbeitgeber hat geeignete Maßnahmen zu treffen, dass die Bildschirmarbeitsplätze den Anforderungen der Verordnung entsprechen. Bildschirmarbeitsplätze müssen gemäß Arbeitsschutzgesetz vom Arbeitgeber hinsichtlich ihrer Arbeitsbedingungen beurteilt werden. Das Ergebnis der Beurteilung ist zu dokumentieren.

Hilft dies weiter?

Mir ist schon lange kein Bänker ohne Laptop begegnet.

F
Fayence

21.10.2006 um 00:56 Uhr

Akira, könnte es vielleicht daran liegen, dass Dir überhaupt kein Bänker mehr begegnet, weil Du zur Gemeinde der "Homebanker" gehörst oder die super tollen "Self Service Center" in Beschlag nimmst? ;-))

A
Akira

21.10.2006 um 02:18 Uhr

Ach Fayence

Die besuch ich schon noch regelmäßig, denn ein Mitarbeiter aus Fleisch und Blut ist doch was feines. Da sag ich Gunebo, zu besichtigen in einem SB-Warenhaus Mühlheim- Kärlich. Selbst scannen, einpacken, 5 Schritte weiter steht es dann Gunebo, kannste alles was du an Kohle hast einwerfen, es spukt das Wechelgeld aus, fertig. Auf dem Bon steht dann vieleicht noch vielen Dank Auf Wiedersehn, Sperre geht auf und schö. Zum knötern mußt Du Dir dann noch jemandem am Service-Center entern, aber richte Dich auf Wartezeit ein. Die neuen Garantien sind nicht ohne, warum man diese nochmal erfinden musste ist mir ein Rätsel.

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