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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitsplatzbrille (Bildschirmarbeitsplatz) - Hat der AG die gesamten Kosten zu tragen?

J
Jogi
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, vielleicht können Sie mir weiterhelfen. Ich benötige für meinen Arbeitsplatz (Bildschirmarbeitsplatz) eine spezielle Sehhilfe. Eine sogenannte Arbeitsplatzbrille.

Gem. § 6, 2 hat der AG den Beschäftigten im erforderlichen Umfang spezielle Sehhilfen für Ihre Arbeit an Bildschirmgeräten zur Verfügung zu stellen.

Was bedeutet "im erforderlichen Umfang"? Hat der AG die gesamten Kosten zu tragen?

Für Ihre Antwort bedanke ich mich im Voraus

7.11403

Community-Antworten (3)

S
Sternburg

27.02.2008 um 14:38 Uhr

@Jogi:

"Hat der AG die gesamten Kosten zu tragen?"

Erstattet werden im Allgemeinen die Kosten für eine einfache Fassung und einfach entspiegelte Silikatgläser. Wird im Einzelfall eine andere Ausstattung benötigt, so ist diese indivi­duell mit dem Arbeitgeber unter Einbeziehung des Betriebsarztes abzustimmen.

Quelle: http://www.unfallkasse-berlin.de/content/artikel/432.html

H
Hasan

28.02.2008 um 09:24 Uhr

Wie wäre es mit einer Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarung Brille

Zwischen der Geschäftsführung und dem Betriebsrat der Firma xyz wird folgende Betriebsvereinbarung geschlossen:

§ 1 Regelungsgegenstand

Diese Betriebsvereinbarung regelt die Zuzahlung für eine spezielle Sehhilfe (zugelassene Brille durch die Berufsgenossenschaft).

§ 2 Geltungsbereich

Die Bestimmungen dieser Vereinbarung gelten für alle Mitarbeiter der Firma xyz.

§ 3 Antragstellung

Der Antragsteller lässt bei dem Optiker „ A „ oder „ B „ in Musterstadt ein Angebot erstellen und reicht dieses in der Verwaltung ein.

§ 4 Gewährung

Ein Zuschuss für eine Sehhilfe wird einmal in 3 Jahren gewährt. An besonderen Arbeitsplätzen wird ein Zuschuss alle 2 Jahre gewährt. Ab 01.07.2007 werden keine privaten Brillen durch die Firma xyz ersetzt.

§ 5 Bestellung

Die Verwaltung prüft das eingereichte Angebot. Dem Mitarbeiter wird der Eigenanteil in € mitgeteilt. Die Sehhilfe kann bestellt werden.

§ 6 Kostenübernahme

Für eine Brille erfolgt bis 50 € die volle Kostenübernahme durch die Firma xyz. Ab 50 € trägt der Mitarbeiter einen Eigenanteil von 20 %. Der Maximale Kostenanteil der Firma xyz beträgt 200 € ( Anlage: Berechnung)

§ 7 Inkrafttreten, Kündigung

Die Betriebsvereinbarung tritt ab (Datum) in Kraft. Die Betriebsvereinbarung kann mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahresende gekündigt werden.

Musterstadt, den (Datum)

Unterschrift Geschäftsleitung Unterschrift Betriebsrat

Beispiel Kosten Brille Preis AG 20% AG AG Max 200 € MA 50,00 € 50,00 € 0,00 € 50,00 € 50,00 € 0,00 € 100,00 € 50,00 € 10,00 € 90,00 € 90,00 € 10,00 € 120,00 € 50,00 € 14,00 € 106,00 € 106,00 € 14,00 € 140,00 € 50,00 € 18,00 € 122,00 € 122,00 € 18,00 € 160,00 € 50,00 € 22,00 € 138,00 € 138,00 € 22,00 € 177,50 € 50,00 € 25,50 € 152,00 € 152,00 € 25,50 € 200,00 € 50,00 € 30,00 € 170,00 € 170,00 € 30,00 € 220,00 € 50,00 € 34,00 € 186,00 € 186,00 € 34,00 € 240,00 € 50,00 € 38,00 € 202,00 € 200,00 € 40,00 € 260,00 € 50,00 € 42,00 € 218,00 € 200,00 € 60,00 € 280,00 € 50,00 € 46,00 € 234,00 € 200,00 € 80,00 € 300,00 € 50,00 € 50,00 € 250,00 € 200,00 € 100,00 € 320,00 € 50,00 € 54,00 € 266,00 € 200,00 € 120,00 € 340,00 € 50,00 € 58,00 € 282,00 € 200,00 € 140,00 € 360,00 € 50,00 € 62,00 € 298,00 € 200,00 € 160,00 € 380,00 € 50,00 € 66,00 € 314,00 € 200,00 € 180,00 € 400,00 € 50,00 € 70,00 € 330,00 € 200,00 € 200,00 €

M
Mona-Lisa

28.02.2008 um 09:43 Uhr

@Hasan, ich würde mir mit Sicherheit nicht vorschreiben lassen, mein Nasenfahrrad nur bei einem vom AG und BR vorgeschriebenen Optiker "bauen" lassen.........

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