W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Spezielle Sehhilfen für PC Arbeit - hat da jemand Erfahrungen oder gibt es anderswo Vorschriften zur Kostenhöhe?

O
OneManBand
Jan 2018 bearbeitet

Nach § 6 Abs. 2 BildschArbV hat ein AN Anspruch auf eine spezielle Sehhilfe für den PC, wenn dafür eine ärztliche Verordnung vorliegt. Auch besondere Qualitätsmerkmale wie Entspiegelung müssen verordnet sein, damit der AG die Kosten übernehmen muss. Eine Kollegin hat nun 320,-- in Rechnung gestellt; das Gestell ist aus Titan. Da die BildschArbV keine Vorgaben zu der Kostenhöhe macht, lautet meine Frage, ob da jemand Erfahrungen hat oder ob es anderswo Vorschriften zur Kostenhöhe gibt. Auch als BR halte ich es zumindest für fragwürdig, ob ein Titan-Gestell für eine PC-Sehhilfe unbedingt erforderlich ist. Ich möchte unserer GF vorschlagen, über das Thema eine BV abzuschließen. Darin soll auch auf die Regelungen für präventive Sehvermögensuntersuchungen verwiesen werden. Danke schon mal für euere Hilfe.

5.06704

Community-Antworten (4)

R
ridgeback

02.12.2009 um 12:53 Uhr

Onemanband,

vielleicht hilft es: ArbG Kaiserslautern, Urteil vom 12. 6. 2001 - 5 Ca 316/01

E
Erwin

02.12.2009 um 13:02 Uhr

Onemanband,

Nein, das Titangestell muss der AG nicht zahlen. Der AG muss die medizinisch notwendigen Kosten tragen. Also billiges Kassengestellt und die wirklich für die Arbeit am PC medizinisch notwendigen Kosten für Gläser.

Weiter die Brille ist dann ein Arbeitsmittel und der AG kann berlangen, dass diese am Arbeitsplatz verbleiben muss.

Nimmt der AN die Brille dann doch mit nach Hause, ist es verglichbar mit der "Mitnahme/ Diebstahl" von sonstigen Arbeitsmittel mit der Folge, dass der AG fristlos kündigen kann.

Daher wird empfohlen mit dem AG eine BV über eine Bezuschussung von Arbeitsplatz/-PC-Brillen anzuschließen. Dann ist und bleibt die Brille Privateigentum.

O
OneManBand

02.12.2009 um 16:11 Uhr

Vielen Dank für die bisherigen Antworten, Sie sind sehr hilfreich. Vor allem durch Googeln von "ArbG Kaiserslautern, Urteil vom 12. 6. 2001 - 5 Ca 316/01" bin ich an weiterführende Infos gelangt. Ich freue mich aber auch auf weitere Beiträge aus der Praxis.

D
Dielöwin

03.12.2009 um 10:32 Uhr

Onemanband Diesen Fall hatte ich vor gar nicht allzu langer Zeit selbst. Bin BRV und benötigte auch besagte BAB-Brille. Es gibt hier bei uns bis dato (ist aber in Arbeit) auch keine BV darüber. Unsere GL war bereit für diese Brille eine Summe bis zu 200,.€ auszugeben. Für diesen Betrag habe ich echt ne colle Brille bekommen. Nur mal so für Dich als Anhaltspunkt.

Gruß Dielöwin

Ihre Antwort