Widerspruch bei Einguppierung
Hallo zusammen, Kann der BR eines nicht tarifgebundenen Unternehmens der Einstellung eines MA wirksam widersprechen, wenn er meint, dass dieser falsch eingestuft / eingruppiert ist? Die Eingruppierungen werden per BV geregelt. Vielen Dank und Viele Grüße
Community-Antworten (6)
05.01.2011 um 15:55 Uhr
Hi,
warum sollte er das nicht können??
Hier: §99 (2) 1 BetrVG Der Betriebsrat kann die Zustimmung verweigern, wenn die personelle Massnahme [...] gegen eine Bestimmung [...] in einer Betriebsvereinbarung verstossen würde.
05.01.2011 um 16:23 Uhr
klar kann der BR die Zustimmung verweigern, aber was dann? Muss dann der AG sich die Zustimmung vor Gericht ersetzen lassen? Oder kann er trotzdem einstellen?
05.01.2011 um 16:37 Uhr
§§99 Abs 4, 100 und 101 BetrVG
In meinen Augen ist aber der Ansatz falsch. Laßt den neuen Kollegen doch bei euch anfangen, gegen eine falsche Eingruppierung kann man doch später was machen ;-))))
Wenn ihr die Einstellung verhindert - also ihr widersprecht, hat er ncihts davon und das ist doch eigentlich nciht in eurem Sinne, oder?
06.01.2011 um 10:24 Uhr
@donjohnson
Nur Interessehalber-was kann man als BR später noch tun? Stehe da ein bisschen auf dem Schlauch....also ich meine außer beim AG bitten und drängeln Gruß von den Betriebsratten
06.01.2011 um 15:40 Uhr
§87 Abs 1 Nr 10 BetrVG und wenn er nciht will §87 Abs 2 BetrVG vermutlich hier eher den 23,3 - auch wenn das niemand hören will :-DDDD
Nachtrag: Aber ja, der BR muß den AG auf seinen Fehler hinweisen - das verlangt der 99er.
Frei nach dem Motto: Sehr geehrter Herr AG, selbstverständlich haben wir keine Einwände gegen die Einstellung des KollegenIn XY. Leider mußten wir aber feststellen, dass Ihnen hinsichtlich der Eingruppierung ein Fehler unterlaufen ist. Wir gehen also davon aus, dass Sie besagte Eingruppierung korrigieren, da Sie ansonsten gegen unsere BV verstoßen würden.
MFG BRV
07.01.2011 um 09:20 Uhr
auf den Fehler Hingewiesen haben wir sowohl den AG als auch den MA, die Frage ist, wenn wir als nicht Tarifgebundenes Unternehmen der Einstellung widersprechen, welche Konsequenzen hat das dann? Muss der AG sich die Zustimmung dann ersetzen lassen oder kann er trotzdem einstellen? Gegen die Einstellung ansich haben wir natürlich nichts.
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