Erstellt am 07.10.2016 um 08:17 Uhr von gironimo
Ich denke schon. Es ist Aufgabe des BRV BeSchlüsse des BR zu "verkünden "
Erstellt am 07.10.2016 um 08:22 Uhr von outofmemory
.... und in Abwesenheit sein Vetreter.
Habt Ihr eine GO die die Vertretungsregelung des BRV regelet?
Wer hat denn in der Abwesenheit des BRV und stellv. BRV zur Sitzung geladen und diese geleitet?
Erstellt am 07.10.2016 um 08:49 Uhr von IInonamII
@outofmemory
...wir haben eine GO, die die Vertretung regelt und derjenige hat die Sitzung geleitet...
Erstellt am 07.10.2016 um 09:46 Uhr von outofmemory
Dann unterschreibt der auch....
Erstellt am 07.10.2016 um 09:55 Uhr von moreno
Wenn der Beschluss aber erst an den AG geht wenn der BRV nicht mehr verhindert ist würd ich den schon unterschreiben lassen. Dazu braucht er nicht in der Sitzung gewesen zu sein. Er gibt ja nur die Beschlüsse des Gremiums weiter.
Erstellt am 07.10.2016 um 10:16 Uhr von outofmemory
Dann hätten sie auch so lange warten können bis der BRV wieder da ist, wenn die Vertreter nicht den Beschluss mitteilen wollen.
Ich habe da starke bedenken. Der BRV soll etwas unterschreiben, wo er an der Diskussion nicht dran teilgenommen hat. Und dann dies auch vor dem AG verargumentrieren? Ich weiss ja nicht wie umgfangreich die Protokolle sind, aber ich habe da so meine Bedenken, dass der BRV ohne weiteres dies so kann.
Als BRV würde ich dies nicht mitmachen.
Erstellt am 07.10.2016 um 10:26 Uhr von Pjöööng
Zitat (outofmemory):
"Als BRV würde ich dies nicht mitmachen."
Es steht dem BRV frei, seine Funktion jederzeit niederzulegen wenn er seinen gesetzlichen Aufgaben nicht nachkommen kann oder will.
Erstellt am 07.10.2016 um 10:46 Uhr von outofmemory
Der Verteter ist sein gesetzlichen Aufgaben nicht nachgekommen.... nicht der verhindert BRV, denn der war ja nicht da!
Erstellt am 07.10.2016 um 11:56 Uhr von Pjöööng
Und deshalb lassen wir den Widerspruch jetzt liegen und erklären dem gekündigten Arbeitnehmer dass uns jemand das Förmchen weggenommen hat und wir ihm deshalb Sand mit dem Schäufelchen über den Kopf schütten mussten?
Erstellt am 07.10.2016 um 14:20 Uhr von AlterMann
Also: Der StBRV hätte den Beschluss unterschreiben und dem AG mitteilen können. Hat er nicht gemacht, warum auch immer.
Der nicht mehr verhinderte BRV muss dann unterschreiben und den AG informieren. Wer denn sonst? Der Stelli ist in diesem Augenblick BRM wie jeder andere auch.
Übrigens kann es je nach Fall durchaus taktisch klug sein, die Frist auszureizen.
Tschuldigung: Ich hatte nicht gelesen, dass auch der Stelli verhindert war. Dann hat der BR vermutlich keinen Fehler machen wollen und die Sache liegen gelassen, bis der BRV unterschreiben konnte. Da spricht meiner Ansicht nichts dagegen, solange die Frist gewahrt bleibt.
Erstellt am 07.10.2016 um 14:55 Uhr von Ernsthaft
Da der BRV ja der Vertreter des BR nach außen ist, kann auch nur er bei Anwesenheit den Willen des BR vertreten.
Würde jetzt der Widerspruch von dem die Sitzung führenden unterschrieben, wäre er für den AG überhaupt nicht verbindlich und somit auch gegenstandslos. Mann sollte damit also nicht zu sorglos mit umgehen.
Und ob ein BRV hier beteiligter war oder nicht, ist unerheblich. Schließlich soll er ja nicht seine, sondern die Meinung des Gremiums vertreten. Auch dann, wenn es hier Gegenstimmen gab oder bei Anwesenheit anderer gegeben hätte.