Hallo, in unserem Unternehmen gab es diverse Reibereien wegen Urlaubsgenehmigung und so. Seither war es so, dass aller Urlaub zu Jahresbeginn verplant sein musste (unabhängig davon, ob er dann auch so genommen wurde, schieben ist also möglich) und dann musste der Urlaub unmittelbar vor Antritt vom jeweiligen Abteilungsleiter schriftlich genehmigt und anhand desssen in der Personalabt. verbucht werden. Jetzt gibt es eine neue Regel bei uns: man darf zukünftig seinen Urlaub erst dann buchen, wenn man diesen schriftlich genehmigt bekommen hat. Da das seither aber unmittelbar vor Urlaubsbeginn stattfand, möchten die MA ihren Urlaub natürlich entsprechend vorzeitig schriftlich genehmigt bekommen, um buchen zu können, was aber im Vorfeld bereits dazu führt, dass sich nicht mal die Abteilungsleiter sicher sind, ob sie das so genehmigen können, da ja dann die Flexibilität hinfällig ist. Darf eine solche Regelung überhaupt aufgestellt werden?