Recht auf Pause
Hallo zusammen,
wir sind der Betriebsrat in einer Werkstatt für behinderte Menschen und fordern von unserer GF einen Pausenraum zwecks Durchführung einer "unbelasteten!" Pause.
Die Gf behauptet, der gemeinsame Speisesaal wäre der geeignete Pausenraum.
Wir behaupten, das wir in den Pausen der behinderten Mitarbeiter immer Hauptansprechpartner sind, und somit folglich die selben Betreuungsaufgaben ausüben, wie während der Arbeitszeit in der Gruppe.
Unserer Meinung arbeiten wir 8,5 Stunden durch!
Wie ist da Eure Einschätzung??
Community-Antworten (3)
04.01.2011 um 14:36 Uhr
Hi,
ich verstehe euer Dilemma.
Allerdings sehe ich für euch keinen eigenen Pausenraum. Mit dem Speisesaal steht euch m. E. ein Pausenraum zur Verfügung. Wenn ihr euch in eurer Pause nun "opfert", um für eure Kollegen (verständlicherweise) offene Ohren zu haben, dann ist das zwar löblich, aber unterm Strich eure Sache.
Vor kurzem hat ein Mitglieds dieses Forums geschrieben, dass Abgrenzung auch zu den Voraussetzungen für Betriebsräte gehört. Dazu gehört für mich auch, die klare Grenze zu setzen, wann ich nicht im Amt bin, sondern selbst Pause habe.
Das liest sich jetzt vielleicht böse, ist aber nicht so gemeint.
Meine Meinung: Grenzt euch ab. Man kann den Kollegen ja lieb und nett sagen, daß man selbst gerade Pause hat, und dass die Angelegenheit gerne in ein paar minuten besprochen werden kann.
04.01.2011 um 14:40 Uhr
Aufbruch, vielleicht verstehe ich das falsch, aber in der Pause könnt Ihr keine Betreuungsaufgaben ausüben. Wenn doch, ist es keine Pause. Der Ag kann jedoch anordnen, dass Ihr in unterschiedlichen Zeiten Pause macht, so dass die Betreuung zu jeder Zeit gewährleistet ist. Wenn er dazu den Speisesaal vorschlägt, ist das okay, jedoch zu anderen Zeiten wie die Patienten. Der AG hat schon dafür zu sorgen, dass Ihr ungestört Pause machen könnt, denn die Pausenzeiten sind in der Regel unbezahlt.
04.01.2011 um 15:58 Uhr
Hallo Aufbruch,
siehe Arbeitsstättenverordnung:
§29 ArbStättV Pausenräume (1) Den Arbeitnehmern ist ein leicht erreichbarer Pausenraum zur Verfügung zu stellen, wenn mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sind oder gesundheitliche Gründe oder die Art der ausgeübten Tätigkeit es erfordern. Dies gilt nicht, wenn die Arbeitnehmer in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort die Voraussetzungen für eine gleichwertige Erholung während der Pausen gegeben sind. (2) Die lichte Höhe von Pausenräumen muss den Anforderungen des §23 Abs.2 (Raumabmessungen) entsprechen. (3) In Pausenräumen muss für jeden Arbeitnehmer, der den Raum benutzen soll, eine Grundfläche von mindestens 1,00qm vorhanden sein. Die Grundfläche eines Pausenraumes muss mindestens 6,00qm betragen. (4) Pausenräume müssen entsprechend der Zahl der Arbeitnehmer, die sich gleichzeitig in den Räumen aufhalten sollen, mit Tischen, die leicht zu reinigen sind, Sitzgelegenheiten mit Rückenlehne sowie mit Kleiderhaken, Abfallbehältern und bei Bedarf auch mit Vorrichtungen zum Anwärmen und zum Kühlen von Speisen und Getränken ausgestattet sein. Trinkwasser oder ein anderes alkoholfreies Getränk muss den Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt werden.
Pausen muss euch der AG selbstverständlich gewähren. siehe ArbZG. Ich gehe mal davon aus, wenn die Behinderten Pause machen, macht ihr auch. Ich kann mir auch vorstellen, dass sich die KollgInnen sich im Gruppenraum treffen und Pause machen, das dabei auch auf den ein oder anderen Behinderten noch ein Auge geworfen wird, dürfte klar sein. (Aufsichtspflicht SG IX). Habt ihr denn eine BV darüber?? Was steht genau im AV?? Was steht in der Betriebs-/Werkstattordnung?? Um welche Bereiche handelt es sich genau?? FBB, BBB oder oder?? Wie läuft das bei euch genau ab?? Fragen über Fragen die man nicht so einfach beantworten kann.
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