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Weihnachtsgeld

H
hupfer
Jan 2018 bearbeitet

Bei uns wird das Weihnachtsgeld auf zwei Monatsgehälter aufgeteilt. Die erste Hälfte des Weihnachtsgeldes wurde bezahlt, für die zweite Hälfte ist jetzt kein Geld da. Ist es sinnvoll einen Anwalt einzuschalten,oder kommt der AG mit dem Motto " Wo nichts ist, ist auch nichts zu holen" durch?

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Community-Antworten (2)

U
Ulrik

04.01.2011 um 09:19 Uhr

Das hängt davon ab, was bezüglich des Weihnachtsgeldes vereinbart wurde.

Wenn ein Tarifvertrag da ist, dort reinschauen. Wenn nicht, in den Arbeitsvertrag oder die Betriebsvereinbarung (wenn vorhanden) reinlesen.

Oftmals (vor allem bei Unternehmen ohne TV) ist Weihnachtsgeld als eine freiwillige Leistung des AG definiert, die jederzeit ohne die Angabe von Gründen widerufen werden kann. In diesem Fall werdet ihr wenig Chancen haben.

MFG

B
bubie

04.01.2011 um 11:01 Uhr

der freiwilligkeitsvorbehalt muss mit jeder zahlung benannt werden, sonst ist es eine betriebliche übung, die individualrechtlich nach den geltendenen verjährungsfristen (stehen im tarifvertrag, arbeitsvertrag, betriebsvereinbarung oder wenn nirgends, dann im BGB) einzuklagen ist.

eine klausel im arbeitsvertrag ist meist ungültig, siehe hier: http://www.t-online-business.de/weihnachtsgeld-bag-kippt-vorbehaltsklausel-in-arbeitsvertraegen/id_43683570/index

mfg bubie

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