Erstellt am 30.12.2010 um 18:10 Uhr von alterBrummbär
...bei den Öffnungszeiten nicht, nur bei der Arbeitszeitverteilung, Beginn und Ende ( § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ).
Erstellt am 30.12.2010 um 22:12 Uhr von wölfchen
. . . oft geht jedoch das eine mit dem anderen einher ;-) . . .
Erstellt am 31.12.2010 um 08:33 Uhr von BorisBecker