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Vertrauensarbeit

G
gitte1963
Jan 2018 bearbeitet

Wenn jemand Vertrauensarbeitszeit hat, wie können sich dann hier Gleittage ansammeln? Die Zeiterfassung zeigt einheitlich immer die regulär zu leistende Stundenzahl an. Kann es hier zwischen AG und AN zu einer "Übereinkunft" kommen? Wenn ja, kann diese, im Sinne der Gleichbehanldung aller MA, vom BR eingesehen werden?

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Community-Antworten (1)

K
Kölner

28.12.2010 um 13:57 Uhr

@gitte1963 Da der BR grundsätzlich alle AZ (auch die der Vertrauens-AZ) im Sinne des BAG-Urteils und § 16 ArbZG einsehen kann, ist das doch alles kein Problem... ...Voraussetzung: Der BR macht seine Hausaufgaben.

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