Unser Betriebsrat hatte eine BV zu Vertrauensarbeit abgeschlossen. Drin steht ein Passus über Gleittage (unten zitiert)

Die Arbeitnehmer verstehen es so, dass sie selbst ihre Arbeitszeit so einteilen können, dass sie die geleistete Arbeitszeit später als Freizeitausgleich nehmen können. Ein Arbeitnehmer möchte seine Arbeit so einteilen, dass er "Vorarbeit" sprich"Mehrarbeit" über mehrere Wochen leistet. Dadurch kann er dann im am Ende des Monats zwei Gleittage nehmen. Nun hat ihm zwei Betriebsratsmitglieder empfohlen, dass der Arbeitnehmer erst dies mit seinem Vorgesetzten abspricht. Auch finden diese zwei BR-Mitglieder es nicht gut, wenn dieser Mitarbeiter zwei Tage im Monat dann in der Kernarbeitszeit fehlen würde (die Zwei Gleittage wenn er nicht da ist). Sie finden es nicht gut, dass er absichtlich Mehrarbeit macht und dadurch dies später in Freizeit ausgleicht., weil er ja an diesen Tagen für seinen Vorgesetzten fehlt.

Der Mitarbeiter kann seine Arbeit einteilen, wie er möchte, da er nicht auf andere angewiesen ist.

Der Passus im BV sieht so aus:

"Mehrarbeit / Gleittage

Mehrarbeit ist die vom Mitarbeiter (in eigener Verantwortung) aufgezeichnete Arbeitszeit, die über die wöchentliche Arbeitszeit hinausgeht.

Mehrarbeit ist zeitnah auszugleichen. Dazu können pro Quartal bis zu sechs Gleittage genommen werden, die im Team und mit dem Vorgesetzten abgestimmt werden müssen. In besonders begründeten Fällen können zusätzliche Gleittage nach Genehmigung durch den Vorgesetzten genommen werden.
Der Übertrag in das nächste Quartal darf um nicht mehr als 30 Stunden von der Regelarbeitszeit abweichen.

Bei höherer Abweichung muss die Personalabteilung zusammen mit dem Mitarbeiter und seinem Vorgesetzten eine Lösung erarbeiten, wie die Regelarbeitszeit eingehalten werden kann.

Jeder Mitarbeiter meldet zum Quartalsende seine Mehr- oder Minderstunden dem Vorgesetzten.

Der Betriebsrat erhält jedes Quartal eine Übersicht über die Zahl der geleisteten Mehrarbeitsstunden in den jeweiligen Bereichen. "

Ist der Rat von den Betriebsratsmitgliedern korrekt, dass der Arbeitnehmer erst mit seinem Vorgesetzten abstimmen muss, ob er Mehrarbeit leisten darf und deshalb dadurch zwei Tage im Monat "fehlen" wird?