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Vertrauensarbeitzeit - Wie geht Ihr als BR damit um?

H
hgc.micha
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, seit einiger Zeit haben wir bei uns im Angestelltenbereich die Vertrauensarbeitzeit. Durch die fehlende Zeiterfassung ist es nicht möglich Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz auf zu decken. Angeblich soll in einigen Bereichen extrem lange gearbeitet, sogar an Sonntagen. Welche Erfahrungen habt Ihr bisher mit der Vertrauensarbeit gemacht - wie geht Ihr als BR damit um? Wer hat Erfahrungen mit dem Abschluß von Betriebsvereinbarungen über dieses Thema? Grüße Michael

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Community-Antworten (2)

I
Immie

14.03.2008 um 10:55 Uhr

@hgc.micha §16 Abs 2 ArbeitszeitG...der Arbeitgeber hat eine Aufzeichnungspflicht. Er muss Stunden , die über die normale Arbeitszeit hinausgehen , erfassen. Auch bei der Vertrauensarbeitszeit. Diese Unterlagen könnt ihr anfordern.

P
pirat

14.03.2008 um 11:37 Uhr

@hgc.micha

lies mal... http://www.einblick.dgb.de/urteile/2003/10/urteil06/

Vertrauensarbeitszeit, ein * Unwort * dadurch profitiert nur einer und das ist nicht der AN!! Für den BR sollte das nach Möglichkeit ein no go sein!

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