Vertrauensarbeitzeit - müssen AN selber Uhrzeiten aufschreiben?
Wir haben Vertrauensarbeit. Immer wieder stellen die Herrschaften unsere Gleittage in Frage.
Die BV lautet:
"Der Arbeitgeber verzichtet auf eine Kontrolle der vertraglich geschuldeten Arbeitszeit"
Wir schreiben unsere Arbeitszeit in einem Tool. Dort kann man nur Stunden erfassen aber nicht die Uhrzeit.
Es steht in BV nach der Erwähnung der Tool:
"damit gilt die geleistete Arbeit als nachgewiesen".
Die Gewerkschaft hat empfohlen, dass MA zusätzlich selber aufschreiben, wann er kommt und wann er geht mit Uhrzeit. z.B. 8:45 bis 18:05.
Ist das Pflicht, dass die AN diese Uhrzeiten für sich erfasst oder einfach nur eine Empfehlung?
Community-Antworten (4)
07.09.2018 um 00:25 Uhr
Eine sinnvolle Empfehlung. Den sollte es doch mal zu Streitigkeiten kommen, kann man so schneller jemand finden der zur gleichen Zeit da war.
07.09.2018 um 01:45 Uhr
"Die Gewerkschaft hat empfohlen, dass MA zusätzlich selber aufschreiben,"
Da steht die Antwort doch schon drin ....
07.09.2018 um 10:10 Uhr
Wenn die Vorgesetzten die freien Tage anzweifeln, ist es mit dem Vertrauen wohl nicht weit her und der BR sollte endlich eine zuverlässige Zeiterfassung fordern.
07.09.2018 um 14:08 Uhr
Gewerkschaften können die Arbeitnehmer nicht verpflichten ein bestimmtes Verhalten im Arbeitsverhältnis zu zeigen.... ergo nur eine Empfehlung
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