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Vertrauensarbeitzeit - müssen AN selber Uhrzeiten aufschreiben?

A
ArthurScargill
Sep 2018 bearbeitet

Wir haben Vertrauensarbeit. Immer wieder stellen die Herrschaften unsere Gleittage in Frage.

Die BV lautet:

"Der Arbeitgeber verzichtet auf eine Kontrolle der vertraglich geschuldeten Arbeitszeit"

Wir schreiben unsere Arbeitszeit in einem Tool. Dort kann man nur Stunden erfassen aber nicht die Uhrzeit.

Es steht in BV nach der Erwähnung der Tool:

"damit gilt die geleistete Arbeit als nachgewiesen".

Die Gewerkschaft hat empfohlen, dass MA zusätzlich selber aufschreiben, wann er kommt und wann er geht mit Uhrzeit. z.B. 8:45 bis 18:05.

Ist das Pflicht, dass die AN diese Uhrzeiten für sich erfasst oder einfach nur eine Empfehlung?

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Community-Antworten (4)

B
BRHamburg

07.09.2018 um 00:25 Uhr

Eine sinnvolle Empfehlung. Den sollte es doch mal zu Streitigkeiten kommen, kann man so schneller jemand finden der zur gleichen Zeit da war.

C
celestro

07.09.2018 um 01:45 Uhr

"Die Gewerkschaft hat empfohlen, dass MA zusätzlich selber aufschreiben,"

Da steht die Antwort doch schon drin ....

K
kratzbürste

07.09.2018 um 10:10 Uhr

Wenn die Vorgesetzten die freien Tage anzweifeln, ist es mit dem Vertrauen wohl nicht weit her und der BR sollte endlich eine zuverlässige Zeiterfassung fordern.

P
paula

07.09.2018 um 14:08 Uhr

Gewerkschaften können die Arbeitnehmer nicht verpflichten ein bestimmtes Verhalten im Arbeitsverhältnis zu zeigen.... ergo nur eine Empfehlung

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