Wir haben Vertrauensarbeit. Immer wieder stellen die Herrschaften unsere Gleittage in Frage.

Die BV lautet:

"Der Arbeitgeber verzichtet auf eine Kontrolle der vertraglich geschuldeten Arbeitszeit"

Wir schreiben unsere Arbeitszeit in einem Tool. Dort kann man nur Stunden erfassen aber nicht die Uhrzeit.

Es steht in BV nach der Erwähnung der Tool:

"damit gilt die geleistete Arbeit als nachgewiesen".

Die Gewerkschaft hat empfohlen, dass MA zusätzlich selber aufschreiben, wann er kommt und wann er geht mit Uhrzeit. z.B. 8:45 bis 18:05.

Ist das Pflicht, dass die AN diese Uhrzeiten für sich erfasst oder einfach nur eine Empfehlung?