Unser BR hat eine BV zum Thema Arbeitszeitkonten durch Beschlussfassung abgesegnet.
Diese BV beinhaltet in der Einleitung folgenden Text:
BV.... ersetzt alle vorherigen BV´s zu zu Arbeitszeitkontan

Im Abschnitt Laufzeit und Kündigung steht folgendes:
Laufzeit unbefristet
Kündigung 3 Monate vor Monatsende durch jede der Parteien möglich

Frage:
Ist eine unbegrenzte Laufzeit rechtlich erlaubt ?
Kann die BV einseitig durch zB BR gekündigt werden ?
Wenn ja, welche Regelung gilt nach Ablauf der Kündigungsfrist, Vorgänger BV oder neue BV solange bis eine neue Regelung getroffen wurde?
Wenn diese solange gilt bis das eine neue Regelung getroffen wird, was passiert wenn der ArbGeb. eine neue Regelung nicht anstrebt ?