Diese BV beinhaltet in der Einleitung folgenden Text:
BV.... ersetzt alle vorherigen BV´s zu zu Arbeitszeitkontan
Im Abschnitt Laufzeit und Kündigung steht folgendes:
Laufzeit unbefristet
Kündigung 3 Monate vor Monatsende durch jede der Parteien möglich
Frage:
Ist eine unbegrenzte Laufzeit rechtlich erlaubt ?
Kann die BV einseitig durch zB BR gekündigt werden ?
Wenn ja, welche Regelung gilt nach Ablauf der Kündigungsfrist, Vorgänger BV oder neue BV solange bis eine neue Regelung getroffen wurde?
Wenn diese solange gilt bis das eine neue Regelung getroffen wird, was passiert wenn der ArbGeb. eine neue Regelung nicht anstrebt ?
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